Nächtliche Abschiebeaktion in Schwerte soll vor den Kreistag

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Kreishaus in Unna - Foto: Kreis Unna

Die Grünen im Kreistag stellen eine Anfrage an die Kreisverwaltung zum 
Verfahren und Umstände der nächtlichen Abschiebeaktion aus Schwerte.

Bezugnehmend auf eine mögliche Unterlassungsklage der Ausländerbehörde.

Hier die Anfrage:

 An den Landrat Herrn Mario Löhr – im Hause – den Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis 

 Anfrage zum Kreisausschuss am 05.04.2022 

Sehr geehrter Herr Landrat Löhr, die Fraktion GRÜNE im Kreistag, bittet Sie in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.04.2022 unter Mitteilungen der Verwaltung folgende Anfragen zu beantworten. 

1. Ist es zutreffend, dass die Kreisverwaltung (Ausländerbehörde) eine Kanzlei damit beauftragt hat eine strafbewehrte Unterlassungser-klärung gegen den Arbeitskreis Asyl zu erheben und eine Abmah-nung gegen die verantwortlichen Betreuer der Familie ausgespro-chen hat? 

2. Falls die Annahme zutrifft – teilt der LR diese Vorgehensweise seiner Verwaltung und „bestraft“ somit zivilgesellschaftliches Engagement in Form von Flüchtlingsberatung- und betreuung? 

In der 8. KW. haben vs. kommunale und überregionale Zeitungen mehrfach über eine nächtliche Abschiebeaktion eines Ehepaares mit einem sechsjäh-rigen Mädchen aus Schwerte nach Bangladesch durch die Ausländerbe-hörde des Kreises (AB) berichtet. U.a. der die Familie betreuende Arbeits-kreis Asyl, Schwerte hatte das Verfahren kritisiert und die Umstände aus seiner Sicht als „unmenschlich“ und „rechtlich bedenklich oder rechtswidrig“ bezeichnet. 

Die AB hat sich zu den genauen Umständen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geäußert. 

Mit freundlichen Grüßen 

Herbert Goldmann , Vorsitzender, Fraktion GRÜNE im Kreistag 

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