Land legt Programm gegen Corona-bedingte Erwerbslosigkeit von Eingewanderten auf

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Karl-Josef Laumann Foto: MAGS NRW

Ein neues Landesprogramm fördert regionale Initiativen, die eingewanderten Menschen, die im Zuge der Pandemie ihre Beschäftigung verloren haben, helfen sollen, neue Arbeit zu finden. Hierzu stehen acht Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert wird das Programm aus Landesmitteln und Geldern der EU-Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe).
 
Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Pro Kommune wird ein Projekt in Abhängigkeit von der regionalen Arbeitsmarktsituation mit bis zu drei Stellen gefördert.
 
Die Initiative ist bereits der dritte Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus REACT-EU-Mitteln. Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt, etwa zur Unterstützung Langzeitarbeitsloser, sind geplant oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Für Nordrhein-Westfalen stehen im Rahmen der Initiative rund 400 Millionen Euro für die Europäischen Strukturfonds bereit. Davon entfallen rund 140 Millionen Euro auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen.
 
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist mir ein großes Anliegen, denen zu helfen, die von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Arbeitsmarkt besonders betroffen sind. Das sind in vielen Fällen Menschen, die es ohnehin nicht leicht haben, so auch Eingewanderte. Sie sind öfter prekär beschäftigt und im Zuge der Krise häufiger arbeitslos geworden. Wir müssen diese Menschen schnell zurück in Arbeit bringen. Hierzu haben wir ein flexibles Angebot geschaffen, das es den Akteuren vor Ort ermöglicht, genau die Schritte zu ergreifen, die in der Region erforderlich sind“.
 
Die konkrete Ausgestaltung der Projekte und Maßnahmen soll sich am individuellen Bedarf der Menschen, am regionalen Arbeitsmarkt und auch an den bereits vorhandenen Angeboten und Strukturen zur Unterstützung der Zielgruppe in der Kommune oder Region orientieren. Neben aufsuchender Sozialarbeit können die Unterstützungsangebote zum Beispiel Erstanlaufstellen zur Aktivierung und Klärung der Lebenssituation, Coaching und die Hinführung zu den Maßnahmen der Arbeitsförderung oder auch Arbeitsvermittlung und Nachbetreuung umfassen.
 
Eine Bewerbung für das Förderprogramm ist bis spätestens zum 30. November 2021 möglich. Weitere Informationen zu dem Förderaufruf sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe.

Quelle: Land NRW

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