FFP2 auch in Impfstellen – Maskenpflicht während der Spritze

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Symbolbild

Kreis Unna. In der vergangenen Woche hat die Kreisverwaltung für alle Dienstgebäude der eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Das Tragen einer FFP2-Maske gilt danach auch in allen Impfstellen in Verantwortung des Kreises Unna.
 
Damit sind neben der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum an der Platanenallee in Unna auch alle Impfstellen in den Kommunen gemeint. Eine Auflistung dieser Impfstellen findet sich unter: www.kreis-unna.de/impfen

PM: Kreis Unna

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