Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni

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So wie hier in der Kindertagesstätte in Villigst heißt es auch in anderen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung "Willkommen zurück". Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

In der Kindertagesbetreuung führt das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2020 an eine neue Phase ein: den eingeschränkten Regelbetrieb. Die Kindertagesstätten halten von diesem Tag an ein zeitlich eingeschränktes Angebot vor. So sind die städtischen Einrichtungen an den Werktagen sieben Stunden geöffnet.

Im eingeschränkten Regelbetrieb haben, anders als in der Notbetreuung und in der erweiterten Notbetreuung, wieder alle Kinder grundsätzlich einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindestagesbetreuung. Allerdings ist dieser Anspruch nach den strikten Vorgaben des Landes NRW durch die Maßgaben des Infektionsschutzes weiterhin eingeschränkt. Rechtlicher Rahmen des Öffnungsschrittes bleibt der Infektionsschutz. Nach den derzeitigen Vorstellungen des Landes NRW soll der eingeschränkte Regelbetrieb noch bis zum 31. August 2020 andauern.

Der Umfang der Betreuung orientiert sich am Betreuungsvertrag der Eltern mit dem Kindertagesbetreuungsangebot. In Kindertageseinrichtungen bedeutet das in Anlehnung an das Kinderbildungsgesetz: 15 Stunden statt vertraglich vereinbarter 25 Stunden, 25 Stunden statt 35 Stunden, 35 Stunden statt 45 Stunden, also jeweils zehn Stunden weniger pro Woche. Die jeweilige Ausgestaltung obliegt den Einrichtungen. Kann eine Einrichtung dieses Betreuungsangebot nicht aufrechterhalten oder soll im Einzelfall mehr betreut werden, muss der Träger der Einrichtung sogar das Landesjugendamt in Münster um Zustimmung bitten.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann.

PM:Stadt Schwerte

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