Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen. Bedingung ist, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Wenn möglich, sollte dabei der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Nordrhein-Westfalen setzt damit die jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen ist ein wichtiger Schritt, um einen optimalen Immunschutz für den kommenden Herbst und Winter für diese Personengruppen zu erreichen. Über 60-Jährige sollten nicht auf neue Impfstoffe warten. Denn ein Abwarten ist mit dem Risiko einer Infektion und – aufgrund des mit der Zeit nachlassenden Impfschutzes – einer höheren Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs verbunden. Die vorhandenen Impfstoffe schützen wirksam vor einem schweren Verlauf.”
Zudem sollen mit Blick auf den Herbst die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen zielgruppenspezifische Konzepte für Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen vorbereiten. Die Konzepte sollen dem MAGS bis zum 30. September 2022 zugeleitet werden. Die eingereichten Konzepte werden anschließend allen KoCIs zur Unterstützung des Ideenausstauschs zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.
Zum Hintergrund:
Bisher hatte die STIKO die zweite Booster-Impfung “nur” Menschen über 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche und Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe ab fünf Jahre sowie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen hat die STIKO nun die Empfehlungen erweitert – beispielsweise für Menschen mit Asthma, COPD sowie HIV-Infektionen.
Bedingung für die zweite Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ist grundsätzlich, dass die erste Booster-Imfpung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Gesunden Menschen unter 60 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung.
PM: Land NRW