Anfrage zu Schutzmaßnahmen für Rats- und Ausschussmitglieder in der Corona-Pandemie

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Dimitrios Axourgos Foto: Stadt Schwerte

Wie gestern bereits berichtet, stellte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte eine Anfrage zum Schutz von Rats- und Ausschussmitgliedern während der Corona-Pandemie an das Büro des Bürgermeisters.

Hier nun die Antwort von Dimitrios Axourgos:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass meine Mitarbeiter*innen des Sitzungsdienstes sich bereits seit Beginn der Pandemie sehr intensiv mit Hygienekonzepten, der Ausstattung und der Lage von Sitzungsorten und -räumlichkeiten befassen.

Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass seitens der Verwaltung dabei immer in enger Abstimmung mit der Ordnungsbehörde die sich aus den verschiedenen Vorschriften ergebenen Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Erlasslage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (Kommunalverfassungsrechtliche Fragestellungen: Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im weiteren Verlauf der Coronavirus-Epidemie), beachtet und eingehalten werden.

Zu Ihren Fragen nehme ich im Einzelnen wie folgt Stellung:

Allen Rats- und Ausschussmitgliedern sollen künftig Schnell- bzw. Selbsttests über den Sitzungsdienst zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu der Verfahrensweise werden die Fraktionen des Rates der Stadt Schwerte in Kürze erhalten.

Wie bereits oben beschrieben, wird bereits seit Monaten gewährleistet, dass Sitzungen unter Corona-konformen Bedingungen stattfinden können. Die Vorgaben der Erlasslage des o.g. Ministeriums werden hier berücksichtigt.

Die Frage nach einer Möglichkeit, den Rats- und Ausschussmitgliedern für „dringend notwendige“ Sitzungen Räume zur Verfügung zu stellen, kann ich ohne weitere Informationen so pauschal nicht beantworten. Hier kommt es zunächst auf die Personenzahl an, da auch die Fraktionsräume eine gewisse Größe vorweisen (optional evtl. zusätzliche Trennscheiben). Für die Durchführung von Rats- und Ausschusssitzungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Daten der Sitzungsteilnehmer werden zur Kontaktpersonennachverfolgung erfasst und die Sitzordnung dokumentiert. Zusätzlich werden die Sitzplätze durch Plexiglasscheiben getrennt. Desinfektionsmittel sind in ausreichender Anzahl vorhanden und Belüftungspausen erfolgen regelmäßig.Die Sitzungen kommunaler Gremien (insbesondere Räte und ihre Ausschüsse) sind nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nummer 2a CoronaSchVO unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig und durchführbar. Für sie gelten nicht die Einschränkungen nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a und b (insbesondere keine Notwendigkeit einer Zulassung durch die zuständigen Behörden, kein besonderes Begründungserfordernis und keine Teilnehmerbegrenzung).

Somit ist für diese Sitzungen auch der Öffentlichkeitsgrundsatz aus § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW und der Grundsatz der Präsenz zu beachten.

Dagegen können nach der Erlasslage und dem Beschluss des Rates vom 24.02.2021 Fraktionssitzungen auch als Telefon- bzw. Videokonferenzen in Form von Online-Sitzungen durchgeführt werden.

Hinsichtlich der Erstellung eines besonderen Notfallkonzeptes bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Hierzu erwarte ich grundlegende Entscheidungen der entsprechenden Ministerien der Landesregierung.

Zudem möchte ich abschließend mitteilen, dass im Einzelfall Angelegenheiten von besonderer Eile oder Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW als Dringlichkeitsentscheidung vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied entschieden werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Axourgos

PM: Stadt Schwerte

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