TFG und FKS: Rat fasst zwei Baubeschlüsse

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Die neue Theodor-Fleitmann-Gesamtschule aus der Vogelperspektive. Visualisierung: pbr

Weitreichende Entscheidungen traf der Rat der Stadt Schwerte in seiner Sitzung am Mittwoch unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dimitrios Axourgos. So wurde u.a. der Baubeschluss für den Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule gefasst.

Der Neubau der Schule geschieht auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung. Sie wird für die weitergehende Genehmigungs- und Werkplanung sowie für die Bauausführung zugrunde gelegt. Die Verwaltung wird mit dem Beschluss beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten und den Bau durchzuführen. Dabei wird die Baumaßnahme nach Abschluss der Genehmigungsplanung im Rahmen einer Ausschreibung zur weiteren Bau- und Projektdurchführung an einen Generalunternehmer übergeben. Der Neubau der fünfzügigen Schule war notwendig geworden, weil der Vollbetrieb ab 2024 zu einem höheren Raumbedarf geführt hat. Um den aktuell durch den Start des ersten Oberstufenjahrgangs bestehenden zusätzlichen Raumbedarf an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule zu decken, wurde auf dem Kleinspielfeld der Schule eine Containeranlage als Klassenersatzräume errichtet. Die Container wurden auf Mietbasis angeschafft und dienen der Überbrückung, bis der Neubau der Schule fertiggestellt ist.

Auch zum zweigeschossigen Erweiterungsanbau für die Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Kayser-Schule fasst der Rat einen Baubeschluss. Zur Kompensation der entfallenen Schulhoffläche nach Abschluss der Baumaßnahmen wird derzeit geprüft, inwieweit eine Erweiterung des Schulhofs auf den Stadtpark stattfinden kann. Ein entsprechender Verwaltungsvorschlag soll im nächsten Planungsausschuss besprochen werden. Generell werde die Stadt Schwerte prüfen, Schulhöfe zu entsiegeln und zu begrünen, teilte Bürgermeister Dimitrios Axourgos mit.

Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden in Schwerte nicht in Form einer Bezahlkarte erbracht. Der Rat entschied am Mittwoch, dass die Stadt Schwerte die Möglichkeit der so genannten Opt-Out-Regelung nach § 4 Abs. 1 der Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW in Anspruch nehmen kann. Danach  Die Kommunen haben damit die Möglichkeit, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht im Regelfall in Form der Bezahlkarte zu erbringen. Dafür ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der am Mittwoch mit großer Mehrheit erfolgte.

PM: Stadt Schwerte

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