Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd wird öffentlich ausgelegt

0
630
Bild: Bezirksregierung Arnsberg

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd an der A1 mit Planfeststellungsbeschluss vom 21.12.2020 abgeschlossen. Der Beschluss wird ab dem 26.3.2021 öffentlich ausgelegt.
Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) vom 30.1.2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durch.
Die Pläne lagen in der Zeit vom 18.2.2019 bis einschließlich 18.3.2019 in der Stadt Schwerte und in der Zeit vom 15.4.2019 bis 14.5.2019 in der Stadt Dortmund zur allgemeinen Einsicht aus. Es wurden einige private Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen.
Die Baumaßnahme sieht den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd im Rahmen des Programms zur Kapazitätserhöhung der Lkw-Stellplätze an Bundesautobahnen vor. Für diesen Streckenabschnitt wurde ein erheblicher Fehlbedarf von Lkw-Stellplätzen ausgewiesen. Mit dem Ausbau werden 117 zusätzliche Stellplätze für Lkw und Busse eingerichtet. Bislang waren dafür 57 Stellplätze vorhanden. Die Zahl der Pkw-Stellplätze erhöht sich von 90 auf 123 Stellplätze. Der vorhandene Parkplatzbereich der Rastanlage wird durch neuanzulegende Fahrbahnen, Parkflächen, Gehwege und Rastflächen sowie Grünflächen ersetzt. Die Bereiche der vorhandenen Tankstellen- und Rasthofflächen werden nicht verändert. Auf der südlich gelegenen Ackerfläche werden neue Lkw- Stellplätze hergestellt.
Hauptthemen der Einwendungen waren:

  • Forderung nach Lärmschutz
  • Bedenken bei Gesundheitsschutz
  • Verlust von Wohn- und Lebensqualität sowie Flächen
  • Verschmutzung/Vermüllung, Immissionen.

  • Der Beschluss mit sämtlichen Planungsunterlagen wird nunmehr in der Stadt Schwerte und in der Stadt Dortmund ab dem 26.3.2021 bis zum 8.4.2021 (einschließlich) unter den Bedingungen der Corona- Schutzverordnung ausgelegt. Diese Auslegung wird sowohl im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadt Schwerte und der Stadt Dortmund als auch in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht. Nach diesen zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
    Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ab dem 26.3.2021 über die Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg https://www.bra.nrw.de/4899783 eingesehen werden.
    Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
  • PM: Bezirksregierung Arnsberg

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein