Neue Allgemeinverfügung des Kreises: Keine Maske in der Nacht

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Der Postplatz in Schwerte gehört zu den Bereichen, wo von 8 bis 20 Uhr eines Maskenpflicht gilt. Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

Die Stadt Schwerte hat die Nachtstunden von der Verpflichtung ausgenommen, in bestimmten öffentlichen Bereichen der Innenstadt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr kann darauf verzichtet werden. Diese Aktualisierung hat bereits Einlass gefunden in die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Unna und ist somit bis auf Weiteres gültig.

Mit den in der Allgemeinverfügung erfassten Maßnahmen will der Kreis ganz entscheidend dazu beitragen, das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus einzudämmen. Zu diesen Maßnahmen gehören neben der Maskenpflicht in der Innenstadt von 8 bis 20 Uhr noch

  • die Empfehlung an die Schulen und an die Offenen Ganztagsschulen, den Schulunterricht bzw. die OGS-Betreuung möglichst im Klassenverband (in homogenen Lerngruppen) bzw. in festen Betreuungsgruppen durchzuführen;
  • die Empfehlung an die Träger von Kindertageseinrichtungen, Kinder möglichst in festen Betreuungsgruppen über die gesamte Zeit – auch während des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung – zu betreuen.
  • Im privaten Bereich (Wohnung, Nebengebäude, Garten, Grundstück) wird dringlich empfohlen, Feierlichkeiten möglichst infektionssicher und mit nicht mehr als zehn Personen durchzuführen.

Die verfügten Schutzmaßnahmen sind geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Sie sind auch erforderlich, da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht. „Die Schutzmaßnahmen stehen zudem in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen“, steht in der von Landrat Michael Makiolla unterzeichneten Allgemeinverfügung des Kreises. Das Gesundheitsamt des Kreises Unna wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Auswirkungen der angeordneten Maßnahmen im gesamten Kreisgebiet weiterhin intensiv verfolgen und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen anpassen.

Der Kreis Unna hat den maßgeblichen Wert für regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz überschritten. Das Infektionsgeschehen beschränkt sich auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen. Zudem betrifft es zurzeit alle kreisangehörigen Kommunen. Der Kreis hat deshalb die Gefährdungsstufe 2 amtlich festgestellt.

In nachfolgenden öffentlichen Bereichen muss in Schwerte zwischen 8 und 20 Uhr eine Maske getragen werden, weil hier regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstandes erwartet werden kann:

Schwerte (täglich 8.00 bis 20.00 Uhr)

  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnhofstraße
  • Stadtpark einschließlich Gasstraße
  • Postplatz
  • Fußgängerzone: Hüsingstraße | Cava-dei-Tirreni-Platz | Mährstraße | Teichstraße | Werner-Steinem-Platz
  • Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz
  • Marktplatz und kleiner Marktplatz
  • Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz

PM: Stadt Schwerte

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