Die Stadt sucht Wahlhelfer*innen

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Sind weiter auf der Suche nach Wahlhelfer*innen: Julia Urban, Anna Spaenhoff, Julia Schamber und Thomas Kordel. Sie bilden das Wahlteam der Stadtverwaltung. Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadt Schwerte Wahlhelfer*innen. Sie sollen gemeinsam mit städtischen Mitarbeiter*innen für eine reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen sorgen. Die Verwaltung ist auf die ehrenamtliche Hilfe von Bürger*innen angewiesen, werden doch mehr als 300 Helfer*innen benötigt.

Bei der Tätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Hierzu werden Bürger*innen mit einer schriftlichen Benachrichtigung berufen. Die förmliche Berufung kann, wenn sie einmal schriftlich ausgesprochen ist, in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wer dann am Wahltag nicht erscheint, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen! Deshalb sollten sich nur die Menschen melden, die ein ernsthaftes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit haben.

Als Entschädigung winkt ein kleines finanzielles “Dankeschön” zwischen 50 und 80 Euro abhängig von der Funktion im Wahlvorstand. Wer sich freiwillig melden, dessen Wünsche zum Einsatzort werden, soweit möglich, berücksichtigt.

Der Wahlsonntag kann nach Absprache mit dem Wahlvorsteher bzw. der Wahlvorsteherin und den übrigen Mitgliedern im Wahlvorstand in Schichten eingeteilt werden. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagschicht zu bilden. Am Wahltag ist das Team des Wahlamtes bei Fragen immer erreichbar.

Die Stadt Schwerte hat eine Informationsübersicht erstellt, mit der sie sich direkt an Interessierte wendet:

  • Sie brauchen keine Vorkenntnisse.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*in) sein.
  • Sie müssen seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich dort aufhalten.
  • Sie dürfen nicht nach § 6 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Wahlteam der Stadt Schwerte unter der Rufnummer 02304/104234oder per E-Mail unter wahlhelfer(at)stadt-schwerte.de.

PM: Stadt Schwerte

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