Kommunikation der Verwaltung professionell und bürgernah gestalten

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Foto: © Thomas Schmithausen

FDP-Fraktion stellt Antrag:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- Personal- und Gleichstellungsausschusses zu setzen, darüber beraten und abstimmen zu lassen:
Die Verwaltung der Stadt Schwerte wird dazu verpflichtet in ihrer Kommunikation, intern wie extern, die Nutzung der sogenannten „Gendersprache“ zu unterlassen und nur noch im amtlichen Regelwerk des Dudens abgedeckte Schreibweisen / Sprache zu nutzen.


Begründung:
Der politische Raum und die staatlichen Stellen entfernen sich im Gefühl der Bevölkerung immer mehr von der Lebenswirklichkeit, was in der Folge auch zu immer mehr Politikverdrossenheit führt.
Ein Grund für das sinkende Verständnis gegenüber politischen Prioritäten ist eine ideologische Verwendung der sogenannten „Gendersprache“ mit der Nutzung von „Binnen-I-s“ – „Unterstrichen“ oder „Gendersternchen“. Hierdurch sollen vermeintlich alle Menschen angesprochen werden, im Gegensatz zur Verwendung des generischen Maskulinums oder der Verwendung bspw. von „Bürgerinnen und Bürgern“. Auch die Verwendung von Worten im Partizip Präsens (bspw. „Einwohnende”) empfinden viele Menschen als elitär-ideologische Sprache.
So lehnen fast drei Viertel (74 %) die Gendersprache in den Medien ab, und über zwei Drittel (68%) die Verwendung durch staatliche Stellen, etwa Ämter, Behörden oder Ministerien.
Zudem sind unter dem Aspekt der vermehrten Zuwanderung nach Deutschland auch die Verständlichkeit der Sprache und die Lesbarkeit stark eingeschränkt, was Menschen mit geringen Deutschkenntnissen den Zugang zur Sprache und die Kommunikation mit Behörden erschwert.
Darüber hinaus entspringt die Nutzung der Gendersprache einem grundlegenden Unverständnis der deutschen Grammatik. Hier wird zwischen dem Sexus und dem Genus unterschieden. Das Genus eines Wortes bspw. DIE Sonne, DER Mond, DIE Person, DER Bürger sind absolut willkürlich gewählte Artikel, die in keiner Verbindung zum Sexus des Objektes stehen. So ist „Die Sonne“ nicht weiblich und nicht alle “Bürger” sind männlich. Grammatikalisch kann das generische Maskulinum jedes natürliche Geschlecht umfassen.
Dies zeigt sich besonders, wenn man bspw. einen Satz bildet, wie „Frauen sind die besseren Schreinerinnen“. Der Satz ergibt nur bei der Nutzung des generischen Maskulinums Sinn („Frauen sind die besseren Schreiner“).
Auch eine Verwendung der Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ ist problematisch. Denn genau damit werden Diverse ausgeschlossen, da erst durch das Nennen der explizit weiblichen Form (Bürgerinnen), also der Zuteilung eines Sexus das generische Maskulinum seine Neutralität verliert.
Selbst der Bundesgerichtshof sieht in der ausschließlichen Verwendung des generischen Maskulinums keine Benachteiligung im Sinne der Gleichbehandlung (Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17).
Das eigentliche Ziel „alle mitzumeinen“ ist also im Kern nur mit der Verwendung des generischen Maskulinums zu erreichen.
Unter dem Aspekt der Akzeptanz der Bürger, der Verständlichkeit unserer Sprache für Einwanderer und der nicht bestehenden Konformität mit amtlichen Regelwerken ist die Verwendung von Gendersprache in der offiziellen Kommunikation von kommunalen Stellen somit zu unterlassen.

Renate Goeke, Fraktionsvorsitzende

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