Geschwindigkeitsüberwachung in Schwerte

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Symbolbild

Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung darzustellen wie eine interkommunale Zusammenarbeit in der Geschwindigkeitsüberwachung aussehen könnte.

Seit Jahren teilen uns Bürger*innen mit, dass die Verkehrssicherheit durch überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit in einigen Bereichen nicht gegeben ist. Insbesondere in den Bereichen vor Schulen und Kindergärten ist das der Fall.

Polizei und Unfallforscher sind sich einig, dass vor allem flächendeckende und umfassende Kontrollen zu angepassten Geschwindigkeiten führen und damit zu weniger Unfällen.
In Schwerte konnte man bisher lediglich Anregungen zur Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an die zuständigen Behörden geben, die nur dann berücksichtigt werden, wenn diese der Verkehrskonzeption des Kreises nicht entgegenstehen und es die vorhandenen Kapazitäten zulassen.

Die Chance, vor Ort sofort in unserer Gemeinde unmittelbar und reaktionsschnell tätig zu werden, war uns damit genommen.

Nach unseren Erkenntnissen können sich von nun an Kommunen so zusammenfinden, dass sie den additiven Schwellenwert einer nach § 48 Abs. 2 S. 2 OBG NRW allein zur Geschwindigkeitsüberwachung befugten Kommune erreichen und entsprechend tätig werden. Das bedeutet konkret, dass die Gemeinde Schwerte im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung durchführen dürfte.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mit Bußgeldern nicht die Kassenlage verbessern wollen. Die Praxis zeigt, dass in aller Regel beim Betrieb von Messanlagen Einnahmen und Ausgaben in etwa deckungsgleich sind. Uns geht es darum, auf Sorgen der Bevölkerung zu reagieren und Verkehrssicherheit verbessern zu können.

PM: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte

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