Finanzielle Hilfe für Flutopfer

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Foto: © Thomas Schmithausen

Schnelle und vor allem unkomplizierte Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe – das hat nun höchste Priorität. Nach dem gestrigen Beschluss der Landesregierung zur Höhe der finanziellen Soforthilfe hat die Verwaltung daher sofort ein Verfahren festgelegt, das den Betroffenen eine unkomplizierte, schnelle Bearbeitung ihrer Anträge garantiert.   

Das Land NRW stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfen für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Gruppen bereit. Das hat das Landeskabinett am 22.07.2021 in einer Sondersitzung beschlossen.

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger, für die gewerbliche Wirtschaft inklusive Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sowie zur Herrichtung von Infrastruktur in den Kommunen bereitgestellt.

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211- 4684 4994das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiter*innen der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Soforthilfe | Das Landesportal Wir in NRW

Anträge können – bei Erfüllung aller Voraussetzungen – ab sofort, mit den bereitgestellten Antragsformularen des Landes, bei der Stadt Schwerte unter folgender Emailadresse eingereicht werden: fluthilfe@stadt-schwerte.de

Die Antragsformulare und Richtlinien stehen zum Download (siehe unten) bereit:

Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürger*innen unmittelbar unterstützt, um bei akuten Notlagen (Zerstörung von Hab und Gut) eine erste finanzielle Überbrückung zu gewährleisten. Den betroffenen Privathaushalten soll die Möglichkeit gegeben werden, eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen. Voraussetzung ist der glaubhafte Nachweis, dass nach Selbsteinschätzung ein Schaden von mindestens 5.000 € entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.

Das Antragsformular und die Richtlinien mit weiteren Informationen über die Gewährung der Soforthilfen stehen hier zum Download bereit.

Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Betroffene Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige können eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Das Antragsformular und die Richtlinien mit weiteren Informationen über die Gewährung der Soforthilfen stehen hier zum Download bereit.

Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Antragsmöglichkeiten bestehen ebenfalls für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

PM: Stadt Schwerte

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