Die Fraktion Die Grünen sind mit ihrem Eilantrag gegen den Rat der Stadt Schwerte gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Antrag der Grünen im Eilverfahren abgelehnt.
Konkret geht es um die Richtlinien zur Finanzierung der Fraktionen im Rat der Stadt Schwerte, die in der Ratssitzung am 20. September 2023 mehrheitlich verabschiedet worden waren. Die Grünen sahen sich in ihrem Recht auf Gleichbehandlung bei den Fraktionszuwendungen verletzt und verlangten mehr Gelder für ihre Arbeit.
Entsprechend fiel der Antrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aus. Der Antragsgegner, also der Rat der Stadt Schwerte, „wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, neu über die Gewährung der Zuwendungen zu den sachlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung zu entscheiden“. Hilfsweise werde im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der besagte Ratsbeschluss rechtswidrig sei. Dem wollte das Verwaltungsgericht nicht folgen und lehnte den Antrag ab.
„Dem auf die isolierte Verpflichtung des Antragsgegners zur neuen Entscheidung über die Zuwendungen an die Fraktionen des Antragsgegners gerichteten Antrag fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis“, heißt es u.a. in der Begründung. Für die Grünen bestehe die Möglichkeit, „durch einen entsprechenden Antrag eine neue Entscheidung“ des Rates „über die Fraktionszuwendungen im Rahmen einer Ratssitzung herbeizuführen“. Die Verpflichtung des Rates zu einer Neuentscheidung sei nicht statthaft.
Die Stadt Schwerte ist nach der Gemeindeordnung NRW dazu verpflichtet, Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung zu gewähren. Die Höhe der Zuwendungen ist allerdings nicht gesetzlich geregelt, ihre Festlegung erfolgt durch den Rat der Stadt Schwerte.
Eine abschließende Entscheidung im Klageverfahren steht noch aus. Ebenso hat die Fraktion Die Grünen im Eilverfahren Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt.
PM: Stadt Schwerte