Dachbegrünung: Digitale Informationen zum Förderprogramm in Schwerte

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Symbolbild

Die Stadt Schwerte möchte den Anteil von Dachbegrünungen auf Privathäusern deutlich erhöhen. Dafür hat der Ausschuss Umwelt, Klima und Mobilität im Rat der Stadt Schwerte auf seiner jüngsten Sitzung das Förderprogramm „Dachbegrünung in Schwerte“ beschlossen. Jetzt folgt am 3. Mai von 18 bis 20 Uhr eine digitale Veranstaltung im Zusammenspiel von Stadtverwaltung und Verbraucherzentrale.

Zweistündiger VHS-Kurs

„Das klimarobuste Haus – Dachbegrünung und städtische Förderung“ nennt sich der zweistündige VHS-Kurs, in dem Florian Hübner, Umwelt- und Klimaschutzbeauftragter der Stadt Schwerte, und Andrea Blömer, Architektin und Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW zu allen Fragen rund um die Dachbegrünung zur Verfügung stehen.  Beide klären die wichtigsten Details dazu. Anhand verschiedener anschaulicher Beispiele wird erläutert, wie kühles Grün die Hitze im Eigenheim lindert. Denn eine Dach- oder Fassadenbegrünung vermindert die Oberflächen- und Lufttemperatur und beschert auch in heißen Sommern Frische. Außerdem verbessert sie die Luftqualität und schafft mit Kühlung durch Verdunstung ein angenehmes Mikroklima in der direkten Umgebung.

Förderprogramm bis zum 31. August

Neben den fachlich kompetenten Informationen der Expertin wird das aktuell in Schwerte verfügbare Förderprogramm mit Zuschüssen zur Dachbegrünung für Privatleute vorgestellt. Mit maximal 2000 Euro kann eine Dachbegrünung bezuschusst werden. Damit sollen die Material- und Umsetzungskosten zu 50 Prozent abgedeckt werden. Insgesamt stehen bis zum 31. August 2021 19.000 Euro zur Verfügung. Das Geld kommt vom Land NRW. Die Mindestgröße der zu begrünenden Flächen liegt bei zehn Quadratmeter.

Anträge ans Planungsamt

Anträge können jederzeit per E-Mail oder Post ans Planungsamt gestellt werden. Für Fragen rund um das Förderprogramm steht Florian Hübner zur Verfügung. Alle notwendigen Informationen finden sich darüber hinaus auf folgender Webseite: Dachbegrünung (schwerte.de) . Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Vereine und Verbände mit Eigentum auf Schwerter Stadtgebiet. Sie alle sollten sich sputen; denn Maßnahmen, die erst nach dem 31. August 2021 fertiggestellt werden, werden nicht bezuschusst. Das Land hat dieses Datum als Ende des Durchführungszeitraums festgelegt.

Im Anschluss an den digitalen Vortrag können interessierte Ratsuchende gerne Fragen stellen.  Anmeldungen bitte bis zum 29. April  2021. Der Zugangslink wird per Email versandt.

VHS Schwerte -Veranstaltungen Verbraucherzentrale NRW

Quelle: Stadt Schwerte

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