Vertragsfalle Fußgängerzone 

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Foto: Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale NRW rät: Nicht überreden lassen und Verträge stets prüfen

Wer kennt das nicht? Beim gemütlichen Schlendern durch die Fußgängerzone wird man von Straßenverkäufer:innen angesprochen, die wortgewandt für Abos für Zeitschriften oder Fitnessstudios werben. So mancher lässt sich von bunten Flyern, vermeintlichen Rabatten oder Gratismonaten verlocken und schließt spontan einen Vertrag ab. „Immer wieder melden sich Verbraucher:innen, die einen solchen Vertragsabschluss nachträglich bereuen“, berichtet Hannah Pick, die Leiterin der Beratungsstelle in Schwerte. 

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was beim Vertragsabschluss zu beachten ist und erklärt, wann Verträge widerrufen werden können. 

Nicht voreilig unterschreiben

Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte ihn stets von A bis Z gelesen haben. Hierzu gehört auch das „Kleingedruckte“,  also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf blumige Versprechen eines Verkaufsgesprächs ist kein Verlass. Statt einen Vertrag spontan in der Fußgängerzone zu unterschreiben, ist es ratsam, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und die Details in Ruhe zu prüfen. Außerdem ist es immer gut, Preise und Angebote anderer Anbieter zu vergleichen. Keinesfalls sollte man sich vor Ort unter Druck setzen lassen. 

Widerrufsrecht nutzen

Wer einen Vertrag am Telefon, im Internet, an der Haustür oder in der Fußgängerzone geschlossen hat, kann diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrechts zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht der Anbieter die Belehrung nach, haben Verbraucher:innen ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht nach 12 Monaten  und 14 Tagen. Für den Widerruf kann ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden. 

Beratungsstelle aufsuchen

Wer unsicher ist, ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag abgeschlossen wurde und inwieweit ein Widerruf möglich ist, kann sich an die Beratungsstelle vor Ort wenden. Ratsuchende erhalten hier eine kostenfreie Ersteinschätzung und bei Bedarf eine persönliche kostenpflichtige Rechtsberatung.

PM: Verbraucherzentrale NRW

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