Lockerungen im Kreis Unna – Kitas und Schulen starten wieder

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Symbolbild

Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz vom Robert-Koch-Institut (RKI) im Kreis Unna lag am Montag, 10. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies jetzt per Allgemeinverfügung bestätigt.
 
Damit hat das Land NRW den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 17. Mai freigemacht. Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Mittwoch, 12. Maiwieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.
 
Regeln an den Schulen
Ab Montag kann der Unterricht in den Schulen wieder in geteilten Klassen stattfinden, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.
 
Weitere Informationen zu den Regeln an den Schulen sind unter www.schulministerium.nrw zu finden.
 
Regeln an den Kitas
Die Kindertagesbetreuung kehrt vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das heißt, alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen. Weiterhin gilt: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte, in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt, die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt und alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein sowie die Hygienekonzepte eingehalten werden.
 
Weitere Informationen zu den Regeln an den Kitas sind unter www.mkffi.nrw zu finden.
 
Regeln für den Einzelhandel
Weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sind mit dem Unterschreiten der 165er-Inzidenz-Marke nicht verbunden. Lockerungen für den Einzelhandel treten ab einer stabilen Inzidenz (fünf Werktage in Folge) von unter 150 nach Feststellung des Landes in Kraft. Heute ist der Kreis Unna den vierten Werktag in Folge unter dieser Marke. 

PM: Kreis Unna

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