FFP2 in der Kreisverwaltung Besuche mit Maske

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Ab sofort ist nur noch die FFP2-Maske in den Gebäuden des Kreises zulässig. Foto: Anita Lehrke - Kreis Unna

Kreis Unna. Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet und aggressiver Virus-Varianten wie Omikron, weitet die Kreisverwaltung nun die Maskenpflicht aus. Ab sofort gilt in den Dienstgebäuden des Kreises Unna eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einer medizinischen OP-Maske ist der Zutritt nicht mehr erlaubt.  
 
Was für die Mitarbeiter des Kreises schon seit Längerem gilt, müssen nun auch Besucher der Kreisverwaltung beachten: Zutritt zu den Kreishäusern in Unna und Lünen, sowie allen weiteren zum Kreis gehörigen Gebäuden, ist nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Ebenso wie die 3G-Regel, wird das Tragen einer FFP2-Maske bei Zugang der Dienststellen kontrolliert.


PM: Kreis Unna

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