Coronaschutzverordnung – 2G+ ab Donnerstag auch in der Gastronomie

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Symbolbild

Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst: Ab Donnerstag, 13. Januar treten weitere Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Dann gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Geboosterte Personen werden aber von der Testpflicht ausgenommen. Als geboostert gelten auch Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. 

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

  • Schutz der kritischen Infrastruktur: Die kritische Infrastruktur ist durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gefährdet, so der Expertenrat der Bundesregierung. Deshalb gibt es neue Quarantäneregelungen und die Gesamtinzidenz wird wieder neben der Hospitalisierungsinzidenz ein wesentlicher Indikator.
  • 2G+ in der Gastronomie: In der Gastronomie müssen auch immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
  • Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen: Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
  • Testungen vor Ort: An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden.
  • Maskenpflicht: Es gilt wieder Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
  • Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen: Die Zuschauerobergrenze von 750 Personen gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.
  • Regelungen zum Umgang mit Quarantäne: Die RKI-Empfehlungen werden angepasst, auch die  Test- und Quarantäneverordnung des Landes wird im Anschluss überarbeitet.

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

– Land NRW –

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