CDU Fraktion stellt Antrag zur Wiederaufforstung

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HIER DER ANTRAG:


Antrag auf Wiederaufforstung der im November durch Straßen NRW gerodeten Flächen an der Ruhrtal-, Wannebach- und Hagener Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Axourgos, 

sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Schwerte auf „Straßen NRW“ insofern einwirkt, dass die im November letzten Jahres durchgeführten massiven Rodungsmaßnahmen an drei Straßen auf Schwerter Stadtgebiet durch Wiederaufforstungen und Neuanpflanzungen in angemessenem Umfang wieder ausgeglichen werden.

Begründung:

Im November vergangenen Jahres sorgten Fäll- und Rodungsarbeiten an der Hagener Straße, der Wannebach- und der Ruhrtalstraße für Aufsehen und Unmut bei den Schwerter Bürgern. 

Allein entlang der Hagener Straße ragen auf einer Fläche von gut 200 Metern lediglich noch Baumstümpfe aus dem Boden; enttäuschte und wütende Anwohner haben mittlerweile Holzkreuze errichtet!

Inzwischen steht fest, dass die von „Straßen NRW“ beauftragte Fachfirma zu Unrecht gehandelt hat; die Bäume und Sträucher standen auf Schwerter Stadtgebiet und hätten nicht gefällt werden dürfen.

Die mit der Schwerter Verwaltung offenbar nicht abgesprochene Aktion veranlasste „Straßen NRW“ nun, sich zu entschuldigen („Ruhrnachrichten“ vom 29.12.).

Ein solch radikaler Eingriff in das Stadtbild und den Klimahaushalt nahm auch ein/e Bürger*in zum Anlass, einen Leserbrief in den Ruhrnachrichten zu veröffentlichen – „Kleine Bäumchen reichen nicht“ (31.12.2020).

Wir schließen uns der Auffassung des Schreibers/ der Schreiberin sowie der empörten Schwerter Bürgerschaft an und fordern die Verwaltungsspitze auf, mit entsprechendem Nachdruck „Straßen NRW“ zu angemessenen Ausgleichspflanzungen zu verpflichten.

Mit der „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Schwerte vom 20.11.1992 einschl. des III. Nachtrags vom 20.12.2001“ regelt § 1, dass 

„nach Maßgabe dieser Satzung der Baumbestand zur 

a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,

b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung            der Naherholung,

c) Abwehr schädlicher Einwirkungen,

d) Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,

e) Erhaltung eines artgerechten Baumbestandes,

f)  Erhaltung von Lebensräumen für Tiere

  geschützt ist“.

In § 4, „verbotene Handlungen“, wird u.a. auf das Fällen, Beschädigen usw. von Bäumen eingegangen – wie hier großflächig im Stadtgebiet geschehen.

§ 7 der Schwerter Baumschutzsatzung regelt die Ersatzanpflanzungen und Ausgleichszahlungen bei Zuwiderhandlung.    

Die CDU-Fraktion Schwerte beantragt, die für ihre Bürger geltenden Regeln und Gesetze in diesem Fall auch auf das Handeln von „Straßen NRW“ anzuwenden, und im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes entsprechende Maßnahmen einzufordern.

Statt einer bloßen Entschuldigung muss „Straßen NRW“ dazu verpflichtet werden, Ersatzanpflanzungen – in angemessenem Rahmen sowohl was die Anzahl als auch die Qualität der Bäume und Sträucher betrifft – auf Schwerter Stadtgebiet vorzunehmen. 

Bäume und Sträucher bieten Vögeln und Insekten Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten. Sie tragen zum Erhalt eines intakten Klimas bei, binden Feinstäube und Kohlendioxid und bieten nicht zuletzt auch Lärmschutz.

Vor einem Jahr wurde in Schwerte der Klimanotstand ausgerufen. Auch vor diesem Hintergrund ist die ungerechtfertigte massive Rodungsmaßnahme nicht hinnehmbar. 

Dass Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Natur- und Umweltschutzgedanke sehr wichtig ist, ist allgemein bekannt.

Wir bitten daher um zügige Beratung in den entsprechenden Gremien und verbleiben 

mit freundlichen Grüßen

Marco Kordt (Fraktionsvorsitzender)

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