Bund und Land unterstützen die Wirtschaft auch in der vierten Welle

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Symbolbild

Um die vierte Corona-Welle zu brechen, hat die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regeln stellen Unternehmen und ihre Beschäftigten erneut vor große Herausforderungen. Auf Drängen der Länder unter Koordination von Nordrhein-Westfalen hat der Bund Hilfen verlängert und teils ausgeweitet.

Minister Pinkwart: „Die vierte Welle macht erneute Einschränkungen unumgänglich. Diese führen besonders in Gastronomie, Handel und Veranstaltungswirtschaft zu erheblichen Belastungen. Frühzeitig hat die Wirtschaftsministerkonferenz unter meinem Vorsitz eine Verlängerung der Bundeshilfen angeregt. Dabei sind wir zu guten Lösungen gekommen, die den Unternehmen Verbesserungen gegenüber der bisherigen Überbrückungshilfe III bieten, z.B. beim Eigenkapitalzuschuss.

Handel und Gastronomie bleiben unter 2G-Regeln geöffnet und das ist vor Weihnachten trotz der Einschränkungen ein wichtiges Signal. Um Arbeitsplätze zu sichern und Bürgerinnen und Bürgern Einkäufe und Restaurantbesuche zu ermöglichen, arbeiten wir mit Unternehmen, Verbänden und Kommunen an pragmatischen und sicheren Lösungen. 

Benötigen einzelne Branchen auch über den 31. März 2022 hinaus Unterstützung, werden wir uns beim Bund erneut rechtzeitig dafür einsetzen.“

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich nun auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Die Maßnahmen im Überblick: 

Fortführung: Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 fortgeführt. 

Eigenkapitalzuschuss: Neben der Fixkostenerstattung von bis zu 90 Prozent bei einem Umsatzausfall von mehr als 70 Prozent können von den erneuten Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. 

Pyrotechnik: Eine gesonderte Unterstützung ist bei Bedarf für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie vorgesehen.

Verderbliche Ware: Branchenspezifische Regelungen, wie z. B. der Ausgleich von Warenwertverlusten verderblicher oder saisonaler Ware, werden fortgeführt.

Neustarthilfe: Neben der Überbrückungshilfe IV wird auch die Neustarthilfe in das Jahr 2022 hinein verlängert. Auch hier findet vor allem eine Verlängerung des bestehenden Hilfsinstrumentariums statt.

KfW-Kredite: Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm bei gleichzeitiger Erhöhung der Kreditobergrenzen wird bis zum 30. April 2022 ebenso verlängert wie die Corona-Sonderbedingungen für Bürgschafts- und Garantieprogramme.

Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung der Coronahilfen und auch des Kurzarbeitergeldes liefert der befristete Rahmen für staatliche Corona-Beihilfen der EU-Kommission. Dieser wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängert. 

Umfangreiche Informationen zu den Coronahilfen finden Sie hier.

PM: Land NRW

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