Antrag der CDU auf Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 Uhr

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(Foto: © Th.Schmithausen)

HIER DER ANTRAG DER CDU-FRAKTION:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

sehr geehrte Damen und Herren,

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat am 8. Juni noch einmal klargestellt, dass auch zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24.00 Uhr möglich sind, wenn es die Infektionslage zulässt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu liefert das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). 

Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. 

Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte bittet Sie, den Gastronomen in Schwerte – sofern das Ortsrecht diesen dieses Recht nicht bereits einräumt – mindestens für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021 erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr im Rahmen des Ortsrechts zu ermöglichen.

Begründung:

Lange mussten die Gastronomen darauf warten, wieder öffnen zu dürfen. Jetzt, da die Infektionszahlen in Land, Kreis Unnaund auch in Schwerte deutlich sinken / gesunken sind, ist diese Öffnung möglich. 

Es bleibt Aufgabe der Kommunen, mit geeigneten Maßnahmen die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sicherzustellenund so einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger sowie Gastronomen zu schaffen.

Wir bitten um rasche Beratung und verbleiben 

mit freundlichen Grüßen

gez. Marco Kordt, (Fraktionsvorsitzender)

PM: CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT SCHWERTE

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