Vor einem Jahr hat die damals noch aus SPD, Grünen und FDP
bestehende Bundesregierung eine grundsätzliche Änderung für die
Abwicklung von Sozialleistungen an Asylbewerber beschlossen: Die
Einführung der „Bezahlkarte“ sollte die seit Jahren übliche
Bargeldausgabe eindämmen und so den Missbrauch der Gelder für nicht
lebenswichtige Ausgaben, die Weitergabe ins Ausland und unter
Umständen auch die Finanzierung von illegalen Geschäften verhindern.
Alle Asylbewerber sollten in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen eine
Karte mit verknüpftem Konto ausgehändigt werden, über die dann
innerhalb von Deutschland mit entsprechenden Einschränkungen der
Zahlverkehr abgewickelt werden könnte.
Ein Jahr nach dem bundesweiten Beschluss zur Einführung steht nun
fest, dass dieser Paradigmenwechsel vor Ort verpufft. Zu aufwändig sei
die Umstellung, zu unsicher die tatsächlichen Zahlungsmöglichkeiten
und allgemein könnte man das den Menschen ja nicht zumuten – so
argumentiert auch die Schwerter Stadtverwaltung, die sich der
Bezahlkarte verweigert.
„Es ist bedauerlich, dass einmal mehr eine bundesweite Regelung an
den Bedenkenträgern in den Ländern und Kommunen scheitert. Zwar
haben wir Verständnis für die Kritikpunkte, die seitens des
Sozialdezernats vorgebracht werden, aber ein `Weiter so` im
Flickenteppich der Bezahlmodalitäten erscheint mindestens genauso
wenig zielführend wie die Übernahme noch anpassungsbedürftiger
neuer Bezahlmodelle.“, kommentiert Phillip Köhler von der FDP-Fraktion
die Entscheidung im Rat. „Die strukturellen Probleme bleiben bestehen
und durch die nun von Stadt zu Stadt unterschiedlichen Lösungen
werden noch neue Probleme geschaffen. Das hätte vermieden werden
können, wenn sich SPD und Grüne nicht vor ihrer Verantwortung aus
dem Bund wegducken würden, sondern vor Ort Beschlüsse umsetzen
würden.“
PM: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte
War aber auch nicht anders zu erwarten, bei SPD und GRÜNEN. „Wie der Herr so’s Gescher“, will heißen, was die Bundes-Politik kann, können die Kommunen auch. Beide Parteien sind bekannt dafür, sich auch über geltendes Recht hinweg zu setzen, wenn es ihren politischen Dogmen widerspricht. Siehe Praxis der bayerischen GRÜNEN, Bezahlkarten „aufzukaufen“ und, regelwidrig, den vollen Betrag an die Besitzer bar aus zu zahlen, oder die Visa-Vergabe entgegen geltender Weisungen.