WfS-Fraktion geht davon aus, dass die Windkraftanlagen im Süden von Ergste nicht genehmigungsfähig sind

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Leserbrief :
Die beantragten Windkraftanlagen im Süden von Ergste liegen für die Ergster Wohngebiete, aber auch für Villigst so ungünstig, dass mit einer Genehmigung kaum zu rechnen ist. Ausgehend von der Windverteilung im Jahr (Windrose von Schwerte)  ergeben sich Beeinträchtigungen in einer Größenordnung von 25 – 40 % der Zeit über das Jahr betrachtet. Die Entfernung der vorgesehenen Anlagen zu den Wohnbereichen ist bei Weitem zu gering. Die zulässigen dB-Werte bei rund 12 Umdrehungen der Flügel pro Minute unterschreiten erst in mehr als ! 10 km ! Entfernung den Richtwert von 50 dB. Dieser Betrachtung liegt eine Anlage mit den folgenden Daten zugrunde: Nabenhöhe 120 m, Flügeldurchmesser 115 m, Leistung 5000 kW und einer Rotationsgeschwindigkeit von 12 pro Minute. Die Anlagen in Ergste sollen wohl noch etwas größer werden. 
Die WfS-Fraktion geht nach Aussage von Dipl.-Ing. Thomas Keuthen, der sich bereits früher schon mit dem Thema befasst hatte, davon aus, dass die Anlagen nicht genehmigungsfähig sind. 

Grafik: WfS Schwerte

Wenn Sie die beiliegende Grafik auswerten, sehen Sie bei ca. 11 km – (rechter Rand der Grafik) den Durchgang der grünen Linie bei 50 dB. Da wir aber nur ca. 1000 m – überschläglich zu den Wohnbereichen haben, liegen die Infraschallpegel (sogar als Schalldruck gemessen Pascal) weit über den für WA-Gebieten zulässigen Werten. Es dürfte sich um etwas über 80 dB handeln. Wir glauben nicht, dass man mit diesen Werten ein schützenswertes Wohnumfeld betreffen darf. Die Anlagen lassen sich unseres Erachtens dort nicht errichten. 

PM: WfS Schwerte

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