Weniger fahren, viel sparen – Wie Pendler dank Corona weniger zahlen

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Angelika Weischer & Hannah Pick von der Verbraucherzentrale Schwerte (Foto: © Th. Schmithausen)

Das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz, der Besuch der Tante oder der Kurztrip ans Meer mit der Familie – viele Fahrten sind aufgrund von Corona in den vergangenen Wochen schlicht entfallen. Ob Auto- oder Bahnfahrer: Verbraucherinnen und Verbraucher können unter bestimmten Bedingungen auch noch nachträglich bares Geld sparen. 

Wie das geht, erklärt Angelika Weischer, die Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Schwerte:

Anpassung der Kfz-Versicherung:

Autofahrer können aktuell nicht nur von leeren Autobahnen und günstigen Spritpreisen profitieren. Sie können auch ihre Kfz-Versicherung anpassen und dadurch Versicherungsprämie sparen. Denn die jährliche Fahrleistung ist oftmals ein wichtiges Merkmal zur Preisfindung bei der Autoversicherung. Wer nun also Corona-bedingt weniger Kilometer auf die Straße bringt als geplant, sollte sich bei seinem Autoversicherer melden und wenn möglich eine Anpassung der Fahrleistung vornehmen. Je nach Tarif und gesparten Kilometern sind da Ersparnisse von 100 Euro und mehr drin. Aber nicht vergessen: Nächstes Jahr wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen! 

Pausieren von Job- und Monatstickets:

Auch wer regelmäßig mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) unterwegs ist, kann gegebenenfalls sparen. Einige Verkehrsbetriebe bieten das Pausieren von Ticket-Abos an. Wer seine Wochen- oder Monatskarte wegen Homeoffice oder Kurzarbeit nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann, sollte sich daher bei seinem Anbieter erkundigen, ob die Aussetzung des Abos oder eine anteilige Erstattung des Ticketpreises möglich ist. Viele Unternehmen sind hier bereit, kulante Lösungen zu finden. Eine physische Hinterlegung der Zeitkarte, wie es die Tarifbestimmungen oft vorsehen, ist aktuell nicht immer notwendig. Das Abo wird einfach für eine gewisse Zeit „in Corona-Ferien“ geschickt und es bleibt mehr Geld in der Tasche. 

Reisegutschein für BahnCard-Inhaber:

Für die treuesten Kunden hat sich die Deutsche Bahn einen Ausgleich ausgedacht. BahnCard-Inhaber erhalten aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten einmalig einen Reisegutschein, den sie für künftige Bahnreisen nutzen können. Der Gutschein ist drei Jahre lang gültig. Besitzer einer Bahncard 25 oder Bahncard 50 können über bahn.de/bahncard-kulanz Kontakt aufnehmen und den Gutschein online beantragen. Abhängig von Art und Ausführung der BahnCard (25/50,1./2. Klasse, Senioren-BahnCard, Probe-BahnCard, etc.) bewegt sich der Gutscheinwert zwischen 10 und 50 Euro. 

Home-Office-Abo” der Deutschen Bahn:

Flexibel zeigt sich die Deutsche Bahn außerdem mit der Einführung eines „Home-Office-Abos“. Es soll nach Angaben der Bahn bis zu 33 Prozent günstiger sein als die vergleichbare Monatskarte auf derselben Strecke. Das Ticket kann nur online gebucht werden und beinhaltet 20 Fahrten im Monat auf einer festgelegten Relation mit einem Teilstück im Fernverkehr – flexibel und ohne Zugbindung nutzbar für Hin- oder Rückfahrt

Bei Schwierigkeiten mit Unternehmen des ÖPNV oder der Deutschen Bahn hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de. 

Die Verbraucherzentrale in Schwerte bietet – unter Einhaltung der Vorgaben zum Gesundheitsschutz – auch wieder persönliche Beratung an. 

Vorerst sind Beratungsgespräche jedoch n u r nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: 

Unter der Telefonnummer 02304 / 94 226 0 , per Email an schwerte@verbraucherzentrale.nrw oder über das Kontaktformular im Internet: www.verbraucherzentrale.nrw/schwerte .

PM: Verbraucherzentrale Schwerte

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