Weitere Corona-Schutzmaßnahmen geplant

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Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten.* Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis. Er will eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie soll von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft treten und bis einschließlich 25. Oktober gelten. Die Allgemeinverfügung wird derzeit noch mit dem Land NRW erörtert und soll voraussichtlich morgen veröffentlicht werden.

Die zentrale neue Regelung:

  • Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.

Weiterhin gilt:

  • Dringende Empfehlung, in Schulen eine Maske zu tragen und auf Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen zu verzichten.
  • In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen über die gesamte Zeit zu betreuen. Das schließt auch die Zeiten des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung ein.
  • Die dringenden Empfehlungen für Schulen und Kitas gelten auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

Weitere Maßnahmen und Details sind noch in Klärung und werden mit der Allgemeinverfügung voraussichtlich morgen veröffentlicht.

*Hinweis: Aufgrund technischer Probleme bei der Übermittlung der Daten gab es eine Differenz zu den Zahlen, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden. Die Probleme sind behoben, die Nacherfassung der Daten läuft.

Quelle: Kreis Unna

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