
Mit dem Rückkauf des Grundstücks im Gewerbegebiet Wandhofener Bruch einschließlich der aufstehenden Gebäude hat sich der Rat der Stadt Schwerte für eine Lösung in einer sehr komplexen Angelegenheit entschieden und ist damit dem Vorschlag eines externen, unabhängigen Juristen gefolgt. Wirtschaftlich ruft der Rückkauf keine Belastung im Haushalt hervor, weil der Aufwand (Finanzierungskosten und Abschreibungen) durch Mieteinnahmen abgedeckt sind.
Die Stadt Schwerte hatte im Februar 2022 das ehemalige Hoesch-Areal gekauft. Zu diesem Deal gehörten auch zwei Grundstücke im angrenzenden neuen Industrie- und Gewerbegebiet Wandhofener Bruch. Eines dieser Grundstücke wurde von der Stadt Schwerte und der WFG Kreis Unna an einen Projektentwickler verkauft. Die Beurkundung erfolgt im November 2022. Der Projektentwickler hat das Grundstück bereits bebaut. Angesiedelt haben sich die Unternehmen Nature Compound und CBM Deutschland.
Die Firma Schwerter Profile hatte sich als Nachfolgerin von Hoesch im Zuge des Grundstücksverkaufes eine Immissionsduldungsdienstbarkeit für das gesamte Areal einräumen lassen. Diese wurde allerdings entgegen der üblichen Vorgehensweise mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erst im August 2023 vom damals zuständigen Notar beantragt und vom Amtsgericht Schwerte eingetragen. Diese Dienstbarkeiten waren dem beurkundenden Notar beim Verkauf des jetzt betroffenen Grundstücks an den Projektentwickler daher nicht bekannt und wurde im Kaufvertrag auch nicht berücksichtigt. Auch der Fachverwaltung ist nicht aufgefallen, dass die Dienstbarkeit im Kaufvertrag fehlt. Wegen des fehlerhaften Kaufvertrages konnte das Eigentum mit der bereits erstellten Gewerbehalle nicht umgeschrieben werden. Durch diese Konstellation ergaben sich teilweise nicht abschätzbare Risiken für die Stadt. Einerseits hätte eine Schadensersatzklage durch den Projektentwickler gedroht.
Ein schwerwiegenderes Risiko bestand allerdings darin, dass die Schwerter Profile GmbH zur Bewilligung der Löschung der Grunddienstbarkeit gegenüber dem Projektentwickler verpflichtet ist und der Projektentwickler diese Löschung nach juristischer Einschätzung auch gerichtlich hätte durchsetzen können. Die Stadt Schwerte wiederum ist gegenüber der Schwerter Profile GmbH verpflichtet, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Tut sie dies nicht, macht sich die Stadt Schwerte gegenüber der Schwerter Profil GmbH schadenersatzpflichtig. Dieser mögliche Schaden hätte nicht seriös abgeschätzt werden können. Schlimmstenfalls hätte nach Einschätzung der Juristen die Unterlassung des Walzwerkbetriebes mit nicht absehbaren Folgen für die Schwerter Profile und die Stadt Schwerte gedroht.
In Gesprächen mit dem Projektentwickler über eine außergerichtliche Einigung hatte sich herausgestellt, dass der Ankauf des Gesamtgrundstücks einschließlich der Gewerbehalle durch die Stadt Schwerte eine Lösungsoption sein könnte. Die Verwaltung hat daraufhin eine Haushaltsposition für den Haushalt 2024 angemeldet, Kaufverhandlungen mit dem Projektentwickler aufgenommen und eine Einigung erzielt. Dass der Rückkauf keine Mehrbelastung im Haushalt aufwirft, sondern Aufwand und der Stadt jetzt zustehende Mieteinnahmen neutral sind, war für die Verwaltung und den Rat bei der Entscheidung gleichermaßen bedeutend. Darauf fußte schließlich die bei nur fünf Enthaltungen einstimmig gefasste Entscheidung des Rates in nicht öffentlicher Sitzung, was bei Grundstücksangelegenheiten Usus ist.
PM: Stadt Schwerte