Verträge kündigen mit wenigen Klicks 

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Foto: Verbraucherzentrale NRW

Ab 1. Juli wird der Kündigungsbutton zur Pflicht

Viele Verträge können einfach und bequem online abgeschlossen werden: vom Zeitschriften-Abo über Fitnessstudio-Mitgliedschaften bis zu Mobilfunkverträgen. Wer aus dem Vertrag wieder raus möchte, hat es hingegen nicht immer so leicht. Das soll sich ab dem 1. Juli ändern. 

Wenn ein Unternehmen über seine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite zu kündigen. „Es ist wichtig, dass den Menschen bei der Kündigung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, sagt Hannah Pick, die Leiterin der Schwerter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Der Kündigungsbutton ist eine gute Lösung, um die Kündigung von Verträgen zu erleichtern.“ 

Wie der Kündigungsbutton funktioniert und wo er zum Einsatz kommt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. 

Für welche Verträge wird der Kündigungsbutton eingeführt?

Der Kündigungsbutton wird für sogenannte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht. Das sind zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Verpflichtend wird der Kündigungsbutton dann, wenn Unternehmen den Vertragsabschluss über ihre Webseite gegenüber Verbraucher:innen anbieten. Ob Verbraucher:innen ihren Vertrag tatsächlich online abgeschlossen haben, ist nicht relevant. Sie können ihren Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 01. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen.

Wie sieht der Kündigungsbutton aus?

Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Es muss sich um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Diese muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Verbraucher:innen konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Hier muss dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen. Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. 

Ab wann gilt die Kündigung?

Bei jedem Vertrag gibt es Kündigungsfristen, die Verbraucher:innen berücksichtigen müssen. Wurde kein Kündigungszeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Wer für die Kündigung den Kündigungsbutton nutzt, kann davon ausgehen, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht. Das Unternehmen muss den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. In der Regel erfolgt dies über eine automatische Eingangsbestätigung. 

Kündigungen auf anderem Weg bleiben möglich 

Wichtig: Verbraucher:innen können ihre Verträge auch weiterhin über die gewohnten Wege, wie zum Beispiel per Mail oder Brief kündigen. Der Kündigungsbutton bietet für bestimmte Verträge nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit und soll so das Kündigen erleichtern.


Bei Fragen rund um den Vertragsabschluss bei Reisen oder bei weiteren Problemen des Verbraucheralltag hilft die Beratungsstelle in Schwerte, Westwall 4, 58239 Schwerte, während der Servicezeiten 

persönlich nach Terminvergabe vor Ort

telefonisch unter 02304- 94 226 0 

per Email: schwerte@verbraucherzentrale.nrw

Oder ganz unabhängig von unseren Servicezeiten über das Kontaktformular auf unserer Hompage 

​​​www.verbraucherzentrale.nrw/schwerte.    

PM: Verbraucherzentrale NRW

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