Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung

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Angesichts steigender Fallzahlen hat der Kreis Unna eine weitere Allgemeinverfügung erarbeitet. Sie wurde am gestrigen Dienstag anderen beteiligten Behörden zugeleitet und tritt nach der erfolgten Abstimmung am heutigen Tage am 15. Oktober 2020 in Kraft.

Wichtige, über die letzte Allgemeinverfügung vom 10. Oktober hinausgehende Regelungen sind:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nur dann mehrere Personen treffen, wenn es sich um eine Gruppe von höchstens fünf Personen handelt.
     
  • An Festen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeit, Jubiläum) dürfen auch nach der neuen Allgemeinverfügung höchstens 25 Personen teilnehmen. Ausnahme: Die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt eine Ausnahme zu.
     
  • Wird ein Fest zeitgleich mit mehr als 25 bis maximal 50 erwarteten Personen geplant, muss dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher angemeldet werden (mit Hygiene- und Infektionsschutzkonzept und Liste der erwarteten Gäste).
     
  • In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.
     
  • Gastronomische Betriebe müssen von 1 Uhr bis 6 Uhr schließen. In dieser Zeit ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, insbesondere auch an Kiosken und Tankstellen verboten.
     
  • In der Kontaktsportart Fußball ist der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktlos unter Einhaltung der Corona-Regeln stattfindet. Es wird dringend empfohlen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die Teilnahme am Spiel-, Wettbewerbs- und Trainingsbetrieb außerhalb des Kreises Unna zu verzichten. 
  • Quelle: Kreis Unna

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