Verfügungsfonds Anmietung: So lassen sich Ladenlokale in der Innenstadt besser (ver-)mieten

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Foto: Sebastian Becker/Schwerte Stadtmarketing

Eigentümer*innen und Mietinteressent*innen von leerstehenden Ladenlokalen in der Schwerter Innenstadt werden von der Stadt Schwerte und dem Land NRW unterstützt: Die Fördermittel aus den „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes NRW können ab sofort für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Schwerter Innenstadt genutzt werden. 

Im Sommer letzten Jahres hat das Land NRW unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden zu unterstützen, die von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffen sind. Mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, den coronabedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren ein aktives Handeln entgegenzusetzen.

Auch der Stadt Schwerte stehen Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung, die für die Belebung der Schwerter Innenstadt eingesetzt werden können. Dabei geht es unter anderem um einen „Verfügungsfond Anmietung“, der ab sofort für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Schwerter Innenstadt genutzt werden kann.

„In der City schlägt das Herz unserer Stadt. Die Unterstützung ist sowohl für den Handel als auch für Immobilieneigentümer*innen ein echter Lichtblick. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung am Förderprogramm sowie auf viele erfolgreiche Zusammenkünfte zwischen Eigentümer*innen und Mietinteressent*innen“, so Bürgermeister Dimitrios Axourgos.

Ziel des „Verfügungsfonds Anmietung“

Ziel des Verfügungsfonds Anmietung ist, der Stadt Schwerte in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der zentralen Lage der Schwerter Innenstadt zu ermöglichen. 

Dabei bezieht sich der Verfügungsfond auf Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen (maximal 300 qm Mietfläche) in den zentralen Einkaufslagen der Innenstadt (Konzentrationsbereich), bei denen die Stadt eine Zwischennutzung in Betracht zieht. 

Fördergegenstand der „Verfügungsfonds Anmietung“Gefördert wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen in der Innenstadt und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Im Einzelfall können noch belegte Ladenlokale mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden. 

Die Grundlage für eine bessere und schnellere Vermietung leerstehender Ladenlokale bildet eine zweistufige Mietreduktion, die durch das Land NRW gefördert wird.

Erste Mietreduktion durch Eigentümer*in: Die Basis des Verfügungsfonds Anmietung ist eine erste Mietreduktion durch den/die Eigentümer*in, der/die der Stadt Schwerte einen Mietrabatt in Höhe von 30 % auf den ursprünglichen Mietzins gewährt. Die Stadt Schwerte fungiert damit als Zwischenmieterin und mietet die Immobilie zu einem reduzierten Mietpreis von max. 70 % der Ursprungsmiete.

Zweite Mietreduktion durch Stadt Schwerte: Die Stadt Schwerte gewährt dem/der Mietinteressenten*in einen weiteren Mietrabatt in Höhe von bis zu 80 % der Altmiete. Dabei übernimmt das Land NRW 90 % des durch die Stadt erlassenen Mietzinses. 

Schwerte Stadtmarketing übernimmt Schnittstellenfunktion

Alle Eigentümer*innen mit leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Einkaufslage der Schwerter Innenstadt (Konzentrationsbereich) sind herzlich dazu eingeladen, am Förderprogramm teilzunehmen. Schwerte Stadtmarketing informiert über die Möglichkeiten des Förderprogramms und übernimmt als Schnittstelle die Vermittlung zwischen der Stadt Schwerte, den Eigentümern*innen und Mietinteressenten*innen.Wer am Förderprogramm teilnehmen möchte oder weitere Informationen benötigt, kann sich gerne an Schwerte Stadtmarketing wenden.  www.schwerte-stadtmarketing.de

PM: Schwerte Stadtmarketing

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