Sommerferien-Aktion für den Urlaub zu Hause – Mit dem Abo quer durch NRW

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(Foto: © Th.Schmithausen)

Wegen Corona hält sich das Fernweh vieler Schwerter dieses Jahr in Grenzen. Statt Palmen, Sonne und Meer stehen Kurztrips in den Teutoburger Wald, zur Loreley oder an den Rursee auf dem Ferienprogramm. Damit die Daheimgebliebenen günstig ihre Ausflugsziele erreichen können, haben die Verkehrsunternehmen und -verbünde in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Sommerferien-Aktion für Abonnenten gestartet. Als Dankeschön an alle, die während des Corona-bedingten Lockdowns ihren Vertrag weiterführten, vereinbarten sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Abos. Was das konkret für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, fasst die Verbraucherzentrale NRW zusammen:

• Wochenende: Bis zum Ende der NRW-Sommerferien am 11. August gelten die Abo-Tickets des Tarifverbunds Westfalentarif samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten im ganzen Land – und das mit allen Nahverkehrsmitteln und der gesamten Familie. Das Angebot gilt allerdings nur innerhalb von NRWund damit nicht in den tariflichen Übergangsbereichen zu den Niederlanden, Belgien, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. 

• Planung ist gefragt: Wie auch in den vergangenen Jahren, werden in den Sommerferien an Bahnhöfen und an dem Schienennetz verstärkt Baumaßnahmen durchgeführt. Damit die Ausflugsfreude nicht getrübt wird, ist es daher ratsam, sich vorher über mögliche Fahrplanänderungen oder Baustellen zu informieren. Entsprechende Informationen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen bei Verspätungen und Ausfällen. Infos gibt es unter www.bahn.de oder beim Smartphone über die App „DB-Navigator“. 
• Bei der Fahrkartenkontrolle: Kommt es bei einer Fahrkartenkontrolle doch einmal zu Unklarheiten, sollten Fahrgäste bei ihrem Verkehrsunternehmen Einspruch einlegen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist dafür oftmals bereits nach sechs Tagen abläuft.

• Fahrgastrechte bei Verspätungen: Ist ein Zug verspätet oder wird ein Anschluss verpasst, kann es ratsam sein, rasch aufs Taxi umzusteigen, um das Ziel zu erreichen. Ob die extra anfallenden Kosten erstattet werden, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt NRW-Urlauber von zu Hause aus starten und welches Ticket sie hierbei nutzen. Dank Mobilitätsgarantie NRW haben Nahverkehrskunden mit einem Verbund- oder einem NRW-Tarifticket in punkto Taxikosten-Erstattung bessere Karten als Reisende mit anderen Fahrscheinen. 

Bei Fragen zur Abfahrtsplanung oder zu Erstattungsansprüchen bei entstandenen Kosten hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr. 

Kontakt unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Dort gibt’s weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und zur Hilfe beim Streitfall mit einem Verkehrsunternehmen.

Wegen der genauen Einzelheiten informieren Sie sich auf den Seiten ihres Verkehrsunternehmens oder –verbundes.

PM: Verbraucherzentrale Schwerte

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