Selbstbestimmung von Frauen stärken

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Birgit Wippermann - Foto: Stadt Schwerte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schwerte, Birgit Wippermann, begrüßt zusammen mit ihren Kolleginnen im Kreis Unna und der Bundesarbeitsgemeinschaft den neuen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums. Endlich sollen Ärzt*innen Rechtssicherheit in ihrer Arbeit erhalten. Mit der Abschaffung des §219a wird das Selbstbestimmung- und Informationsrecht der Frauen gestärkt. Ärzt*innen können nicht nur darüber informieren, ob sie Abbrüche vornehmen, sondern auch Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbrucheserklären ohne dass sie eine Strafverfolgung befürchten müssen. Die Frauen erhalten schneller Informationen ihrer Gynäkolog*innen, auch außerhalb eines Beratungsgespräches.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten hatte im letzten Jahr allerdings noch weitergehende Rechte für Schwangere gefordert: eine generelle Abschaffung des §218, der in Deutschland seit über 150 Jahren Abtreibungen unter Strafe stellt. Ebenso wie den Ausbau der Beratungsangebote bei ungewollter Schwangerschaft, die Sicherstellung der medizinischen Schwangerschaftsabbruchversorgung und die Vermittlung der medizinischen Kenntnisse eines Schwangerschaftsabbruchs in der Ausbildung von Fachärzt*innen.

PM: Stadt Schwerte

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