Schwerter Sportvereine aufgepasst!

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Symbolbild

Sportvereine haben noch  bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit, aus dem Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ Fördermittel beim Land NRW zu beantragen. Aus dem 2020 gestarteten Programm der Landesregierung wurden bislang gut dreizehn Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 858 Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Die Unterstützungsangebote beziehen sich auf Nothilfe, Stärkung der Übungsarbeit und Ausbau der digitalen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Es können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen« bis zum 15. Dezember 2021 stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Weitere Informationen unter: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite?fbclid=IwAR1onn1A9m-vwVIm0dk5NYNPaiHn5PFK7T6JJQOsH453VUXvfbOKNnTCAmc

PM: Ratsfrau Bianca Dausend

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