Schottergärten: Die Stadt setzt auf Aufklärung 

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Schottergärten genügen nicht den Anforderungen der Landesbauordnung. Foto: Stadt Schwerte

Der Paragraph 8 der Landesbauordnung ist für die Kommunen in NRW die Rechtsgrundlage bei der rechtlichen Beurteilung sogenannter Schottergärten. Er regelt, dass nicht überbaute Flächen auf bebauten Grundstücken wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sind und sie begrünt oder bepflanzt werden müssen. Bekieste oder geschotterte Flächen (z.B. im straßenseitigen Bereich vor Gebäuden) genügen diesen Anforderungen nicht. Aufklärung ist in diesem Zusammenhang ein Weg, den die Stadt Schwerte schon seit einiger Zeit geht.

Mit der aufklärenden Beratung folgt die Stadt einer politischen Entscheidung, die schon im April 2019 getroffen worden ist. Die Verwaltung ging damals mit guten Beispielen voran und baute u.a. ein Steinbeet direkt am Rathaus in eine ökologisch wertvolle Fläche um. „Auf die Pflicht, die sich aus der Landesbauordnung ergibt, weisen wir schon bei Antragstellung hin und legen der Baugenehmigung zudem noch ein entsprechendes Schreiben bei“, sagt Stefan Erdmann, Leiter des städtischen Bauordnungsamtes. Es enthält auch einen Link auf eine Seite des Naturschutzbundes, auf der gute ökologische Alternativen zum Schottergarten enthalten sind.

www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/planung/index.html

„In Zeiten des Klimawandels wird das Mikroklima in Städten und Gemeinden immer wichtiger“, heißt es in dem Begleitschreiben an Bauantragstellende. „Mit naturnahen Gärten können auch Sie mit geringem Aufwand viel bewirken und sich gegen die Folgen des Klimawandels wappnen. Vorgärten, Beete oder ganze Gartenbereiche, die mit Kies, Steinen, Splitt oder Schotter abgedeckt werden, schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen“. Natürlich fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Stadt seit 2019 zu den „Kommunen für biologische Vielfalt“ gehört. Ein Flyer mit dem Titel „Grün statt Grau“ rundet die Informationen ab.

Die Bauaufsichtsbehörden haben jedoch auch die Möglichkeit, ordnungsbehördlich gegen Schottergärten vorzugehen und nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn sie Kenntnis von derartigen Flächen erhalten. Das kann auch die Aufforderung zum Rückbau umfassen. Dies möchte die Stadt Schwerte jedoch aus unterschiedlichen Gründen vermeiden und setzt deshalb lieber auf Aufklärung.

PM: Stadt Schwerte

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