Resolution der CDU-Fraktion zu den finanz- und energiepolitischen Herausforderungen in der Folge der Corona-Pandemie und dem Überfall Russlands auf die Ukrain

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(Foto: © Th.Schmithausen)

Sehr geehrter Herr Axourgos, sehr geehrte Damen und Herren,

für das Jahr 2022 gingen die Prognosen für Deutschland und die Weltwirtschaft  – trotz der weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Folgen und Herausforderungen der Corona-Pandemie – von einem deutlichen Wirtschaftswachstum aus.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 markiert nicht nur das Ende der europäischen Friedensordnung seit 1990, sondern ist auch ein Angriff auf die westlichen Werte, wie Freiheit, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz. Diesem Vorgehen müssen wir uns entschlossen entgegenstellen, da die Geschichte lehrt, dass der Appetit von Diktatoren nur größer wird, wenn man sie gewähren lässt.

Für die Menschen in der Ukraine bedeutet die russische Aggression vielfach Tod und Zerstörung, für Deutschland ist sie im Vergleich dazu „nur“ eine Herausforderung für unsere Wirtschaft und steigender Lebenshaltungskosten für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist derzeit kaum abschätzbar, wie lang und wie stark sich diese auf die wirtschaftliche Erholung auswirken werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Einmarsch Russlands in die Ukraine langfristige und tiefgreifende Folgen auch weit über die reinen Handelsverflechtungen hinaus mit sich bringen wird. Das Wachstum werde 2022 nur noch 2,2 Prozent betragen, so der Bundeswirtschaftsminister am 27. April 2022. Das sind 1,4 Prozentpunkte weniger als im Januar im Jahreswirtschaftsbericht angenommen. Für 2023 rechnet die Bundesregierung nun mit einem Wachstum von 2,5 Prozent. 

Der starke Anstieg der Teuerungsrate mit aktuell 7,3 % insbesondere infolge der Dynamik bei den Energiekosten betrifft auch Industrie- und Vorleistungsgüter massiv und wird zu einer schweren Hypothek für Wirtschaft, Unternehmen und Gesellschaft.

Hinzu tritt, dass die Kommunen auch noch weitreichende Anstrengungen zur Erreichung der gesamtstaatlichen Klimaziele unternehmen sollen. Angesichts der drohenden Versorgungskrise und stark steigender Energiepreise brauchen wir zuvörderst schnelle, bezahlbare und versorgungssichere Antworten, wie mit den Energie-Stopp Drohungen Russlands umzugehen ist. Hier darf es keine Denkverbote geben, da die erneuerbaren Energien die Lücke aktuell nicht schließen können und die Stromautobahnen von Nord nach Süd absehbar in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Die Corona-Krise hat die finanzielle Schieflage vieler Kommunen wieder verstärkt, nachdem bereits die erste Flüchtlingskrise die Kommunen enorm unter Druck setzte. Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von hilfsbedürftigen Geflüchteten und Vertriebenen haben Bund, Länder und Kommunen in den zurückliegenden Jahren als gesamtstaatliche Aufgabe wahrgenommen. 

Die Kommunen erwarten daher, dass der Bund und das Land die vereinbarten Finanzierungszusagen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung dynamisch sicherstellen und anpassen. Es gilt, den Anteil an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Mehraufwendungen für Unterstützungsangebote, Integration und nötige Infrastrukturinvestitionen, die allein bei den Kommunen anfallen, vollständig zu übernehmen und auszugleichen. 

Daneben entstehen den Kommunen weitere erhebliche Aufwendungen bei der Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur dauerhaften und nachhaltigen frühkindlichen Bildung. Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungs- und Bildungsplätzen sowie den zu erwartenden Entwicklungsbedarfen ist ein vollständiger Kostenausgleich notwendig.

Die Kommunen haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie unter schwierigen Bedingungen bereit und in der Lage sind, die Herausforderungen anzunehmen. Dies werden sie auch weiterhin tun, aber die plötzlichen wie zusätzlichen Aufgaben und Zuständigkeitserweiterungen sind aus eigener Kraft nicht zu schultern. Wenn der Bund und das Land den Kommunen zusätzliche Aufgaben geben, müssen zuvor auch die Voraussetzungen geschaffen sein, dass die Kommunen die Aufgaben erfüllen können. Es braucht eine dauerhafte finanzielle Unterstützungsleistungen und Hilfen von Bund und Land die einer Strategie folgt, auch wie bei künftigen Krisen zu verfahren ist.

Dazu gehört auch eine wirksame Lösung für die bestehenden hohen kommunalen Altschulden. Denn gerade die an den Altschulden tragenden Kommunen sind hier besonders verletzlich, weil ihnen bei auftretenden Sondersituationen (Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Corona Krise) sogleich wieder droht, „unter die Wasserlinie“ zu geraten. Dieses Problem wird sich im Zuge der bereits wieder deutlich ansteigenden Zinsen nochmals verschärfen.

Handlungsbedarf besteht auch für die finanzielle Absicherung der kommunalen Energieversorgungsunternehmen Hier erwarten die Kommunen eine Initiative der Bundesregierung, um existenzielle Risiken abzuwenden und die Versorgung vor Ort zu sichern.

Deshalb richten wir folgende Erwartungen an die Bundes- und eine neue Landesregierung:

  1. Die Kommunen stehen an der Seite der Ukraine und sind bereit ihren Beitrag zu leisten. Dazu müssen aber auch die Hilfen zur Bewältigung der Folgen entsprechend den Fallzahlen vor Ort verteilt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die für die Kommunen vorgesehenen Bundesmittel Euro vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Für die zusätzlichen Betreuungs- und Schulkapazitäten bedarf es im Sinne der gesamtstaatlichen Aufgabe entsprechender finanzieller Unterstützung.
  2. Die Drohung eines Energie-Stopps ist ernst zu nehmen. Gerade weil die Versorgungslücke beim Gas von über 30 Prozent zu groß ist, um sie durch Einsparungen zu schließen und auf absehbare Zeit nicht durch erneuerbare Energien versorgungssicher gedeckt werden kann, müssen Bund und Land zeitnah Antworten geben, wie die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern zum Winter 2022 und darüber hinaus sichergestellt werden kann, um nicht erneut erpressbar zu werden. 
  3. Für die Kraftanstrengungen im Bereich der Klimaziele sind gezielte Förderprogramme notwendig. Für die zusätzlich vom Bund übertragene Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung bedarf es einer entsprechenden Finanzierung.
  4. Bund und Land NRW werden aufgefordert, das drängende Altschuldenproblem nunmehr unverzüglich zu lösen.
  5. Für die Folgewirkungen aus der Corona-Pandemie benötigen die Kommunen eine nachhaltige Fortschreibung der für die Krisenjahre gewährten Hilfen insbesondere im Bereich des ÖPNV (Rettungsschirm) und darüber hinaus. 
  6. Bei den Rettungsmaßnahmen infolge der Turbulenzen insbesondere bei der Gasversorgung müssen die kommunalen Energieversorgungsunternehmen vollumfänglich in die Hilfsprogramme einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Marco Kordt(Fraktionsvorsitzender)

PM: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte

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