Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerte

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Bild: © Ruhrblick

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B236 (Ortsdurchfahrt Schwerte) mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Dezember 2021 abgeschlossen. 

Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Schwerte von der Kreuzung B236 (Bethunestraße) / L673 (Ostenstraße / Schützenstraße) bis zur Kreuzung Am Eckey (K20) / Talweg südlich der A1.

Dabei erfolgen die abschnittsweise Fahrstreifenerweiterung der durchgehenden Fahrbahn und der Knotenpunktbereiche zur Erhöhung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, sowie die Errichtung von Radwegen. Des Weiteren wird im Bereich des Knotenpunkts B236 / L648 (Karl-Gerharts-Str.) die bestehende Eisenbahnüberführung („Rechteckbrücke“) zugunsten erweiterter Fahrstreifen erneuert. 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stellte am 11. April 2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz. Am 12. März 2020 fand ein Erörterungstermin zu den eingereichten Planunterlagen und den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen statt. Hauptthemen der Einwendungen waren die Forderung nach Lärmschutz und einer ausreichenden Berücksichtigung des Radverkehrs sowie Bedenken bei dem Gesundheitsschutz und die Sorge vor Immissionen.

Die Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde hat nach Vorlage aller Unterlagen und unter Abwägung sämtlicher eingegangener Einwendungen und Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit sämtlichen Planungsunterlagen wird nunmehr in den Räumlichkeiten der Stadt Schwerte vom 7. Februar bis einschließlich 21. Februar 2022 unter den Bedingungen der Corona-Schutzverordnung ausgelegt. Die Auslegung wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg und dem der Stadt Schwerte öffentlich und ortsüblich bekanntgemacht. Nach diesen zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW erhoben werden.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ab dem 7. Februar 2022 über die Internet-Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Link https://www.bra.nrw.de/-3567 eingesehen werden.

Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

PM: Bezirksregierung Arnsberg

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