Originaldokumente für Antragsverfahren

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Symbolbild

Vom 1. Mai 2025 an wird die Stadt Schwerte eingereichte Originaldokumente für Antragsverfahren nicht mehr per Post an die Antragssteller*innen zurückschicken. Kopien sollen die Originaldokumente ersetzen. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam.

Mit dieser Neuerung sollen Bearbeitungsprozesse vor dem Hintergrund der elektronischen Aktenführung in der Stadtverwaltung effizienter gestaltet werden. Dafür sind bereits digitalisierte Dokumente ausreichend. Alle Originaldokumente, die per Post an die Verwaltung geschickt werden, werden digital erfasst und nach Ablauf von 30 Tagen vernichtet. Deshalb ist eine Übersendung in digitaler Form  beispielsweise per E-Mail auf jeden Fall die beste Möglichkeit, um Antragsunterlagen zu vervollständigen.

Selbstverständlich können Originaldokumente bei persönlicher Vorsprache weiterhin vorgelegt werden. Diese werden dann vor Ort digital erfasst und direkt wieder zurückgegeben. Viele Verwaltungsleistungen sind aber auch bereits online über das Service-Portal der Stadt Schwerte verfügbar. Dieses können Sie über folgenden Link erreichen: https://service-portal.schwerte.de/ 

Anliegen, bei denen eine Vorlage von Originaldokumenten (z. B. Urkunden) verpflichtend ist, sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen weiterhin direkt vorgelegt werden.

PM: Stadt Schwerte

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