Land plant deutliche Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale

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Ministerin Heinen-Esser- Foto: Land NRW / Mark Hermenau

Die Landesregierung will die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. „Die Verbraucherzentrale ist eine unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung ohne Wenn und Aber zusagen möchten. Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Die derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der Bundesrepublik. Mit der geplanten Erhöhung wollen wir die Verbraucherzentrale zukunftsfähig aufstellen“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Vor Ort erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen sowie schnelle und unbürokratische Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind, hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der Verbraucherzentrale.
 
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte: „Wir danken für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der Landesregierung für einen zukünftigen Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.“ Die abschließende Lesung mit der Verabschiedung des Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den 16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.
 
Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. „Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben“, unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung der Verbraucherzentralen.
 
Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht, so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft sich die aktuelle Höhe der institutionellen Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem durch neue und bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu Informationen erhalten. Aber auch die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.
 
Weitere Informationen…
… zur Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/home
…zum Thema Verbraucherschutz: https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz

Quelle: Land NRW

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