Keine Ausnahmegenehmigung des Landes: Stadt muss Elternbeiträge erheben

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Die Stadt Schwerte wird für den Monat Februar 2021 Elternbeiträge für die Tagespflege, die Kindertagesstätten und die Offenen Ganztagsschulen erheben müssen. Als Stärkungspaktkommune ist sie dazu verpflichtet, wenn es keine Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörden gibt. Eine solche liegt seitens des Landes nicht vor.

Noch im Januar 2021 waren keine Elternbeiträge erhoben worden. Ausschlaggebend für diese Initiative waren sowohl die Einigung des Landes NRW mit den Vertretern der Städte und Gemeinden in NRW als auch die Zusicherung der Übernahme des hälftigen Einnahmeausfalls bei den Kommunen. Für eine Wiederholung auch im Februar 2021 hat das Land NRW sich bis heute nicht geäußert, vielmehr sind beispielsweise seit dem 22. Februar ausdrücklich alle Kinder wieder eingeladen, die Kita zu besuchen, auch wenn das Betreuungsangebot bis einschließlich 07.03.2021 um 10 Stunden reduziert bleibt. Bis zum 19. Februar galt noch der Appell der Landesregierung NRW, möglichst die Kinder im häuslichen Kontext zu betreuen. War das nicht möglich, standen Tagespflege, Kitas und OGS dennoch offen.

Vielen Eltern werfen nun einen Blick auf die Regelung in der Stadt Unna: Dort hat der Rat der Stadt beschlossen, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch das Land NRW auf die Elternbeiträge auch im Februar 2021 zu verzichten. Die Stadt Unna ist allerdings keine Stärkungspaktkommune und kann insofern aus eigenem Antrieb heraus auf die Elternbeiträge für den Februar 2021 verzichten. In Schwerte ist das anders: Einerseits ist die Stadt Schwerte Stärkungspaktkommune und damit verpflichtet, alle gesetzlichen Beiträge zu erheben, so lange keine Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörden vorliegen, wie es gerade im Januar 2021 der Fall war. Andererseits bestand auch bis zum 19. Februar ein grundsätzliches Betreuungsangebot, wenn auch reduziert. Das zeigt sich darin, dass einige Kitas trotz Appellen der Landesregierung tageweise eine hohe Auslastungsquote hatten.

Ein freiwilliger vollständiger Verzicht auf die Elternbeiträge scheidet damit ohne Zutun des Landes NRW aus.

PM: Stadt Schwerte

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