HANDBUCH FÜR DEN TRAUERFALL – NEUER RATGEBER INFORMIERT ÜBER DIE WICHTIGEN ERSTEN SCHRITTE

0
570
Foto: Verbraucherzentrale NRW

Obwohl Bestattungsunternehmen im Trauerfall auf Wunsch einen Rund-um-Service bieten, bleiben die ersten Schritte doch immer Aufgabe der Angehörigen. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt?“ beantwortet viele Fragen, die die ersten Tage nach dem Tod eines Menschen bestimmen. Von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde bis zur Benachrichtigung des Unfallversicherers innerhalb von 48 Stunden: Die Leserinnen und Leser erfahren, wie sie in dieser schweren Zeit den Überblick behalten und trotz ihrer Trauer keine Fristen versäumen. 

Auch in den folgenden Wochen bleibt viel zu tun. Das Handbuch bietet Unterstützung bei der Planung der Trauerfeier und der Wahl des Bestattungsunternehmens. Es beziffert Kosten und klärt auf über formale Pflichten, zum Beispiel die Information von Ämtern oder die Kündigung bestehender Verträge. Auch das Testament und das Erbe werden zum Thema. Die letzten Kapitel beschäftigen sich zum einen mit der Trauerbewältigung, zum anderen mit der eigenen Vorsorge. Denn der Ratgeber richtet sich nicht nur an Menschen, die aktuell einen Todesfall bewältigen müssen. Er unterstützt auch diejenigen, die über ihre eigene Bestattung selbst bestimmen und sie im Voraus planen wollen. Im Praxisteil des Handbuchs im DIN-A4-Format finden sie wichtige Verfügungen, Checklisten und Musterschreiben zum Ausfüllen und Archivieren. 

Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 16,58 Euro (Preis gültig bis 31. Dezember 2020).

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

PM: Verbraucherzentrale NRW

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein