Fehlende Unterlagen bei Briefwahl?

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Wie bereits gestern bekannt wurde, gab es bei Briefwahlunterlagen Unregelmäßigkeiten. Wie uns berichtet wurde, fehlte in den besagten Briefwahlschreiben immer das Formular für die Kreistagswahl.

„Wir hatten einen blauen Wahlschein für den Ratskanidaten einen gelben Wahlschein für den Landrat und einen Violetten für das Ruhrparlament. Nach dem Wählen haben wir alles ordnungsgemäß in die jeweiligen Umschläge getan. Ich wunderte mich zwar, dass ich irgendwie keinen Kandidaten für den Kreis wählen konnte, dachte mir in dem Moment aber nichts dabei,“ schreibt uns Tim Wagemann.

Durch einen dummen Zufall sei ihm dann am Freitag das Amtsblatt 12/20 der Stadt Schwerte in die Hände gefallen. Hier steht unter 49, Bekanntmachung „Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl in der Stadt Schwerte am 13.09.2020.“ Die Stimmzettel für die allgemeine Kommunalwahl und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr unterscheiden sich durch Aufdruck und Farbe des Papiers wie folgt:

  1. Für die Gemeinderatswahl         „BLAU“
  2. Für die Landratswahl                 „GELBE“
  3. Für die Kreistagswahl                „ROTE“
  4. Für die Wahl Ruhverband          „FLIEDER“

„Sofort keimte in mir der Verdacht den „roten“ Wahlschein habe ich nicht gesehen und war auch nicht dabei. Ich hielt kurz darauf Rücksprache mit meiner Frau, die mir sofort bestätigte, dass der „rote Wahlschein“ nicht bei den Unterlagen dabei war.“
Meine Frau rief daraufhin bei der Stadt Schwerte beim Beschwerdemanagement an und meldete den Fall,“ so Wagemann.

Kurze Zeit später gab es einen Rückruf seitens der Stadt Schwerte, dass man doch bitte mit den Wahlbriefen zur Stadt kommen sollte.

„Wir sind dann am Samstag zur Stadt Schwerte ins Rathaus gefahren und haben uns durch unseren Ausweis legitimiert. Der Mitarbeiter der Stadt wusste nun nicht wirklich mit dem Fall umzugehen und was er machen sollte. Er macht uns sodann den Vorschlag, den roten Umschlag zu öffnen, das Schreiben mit der Unterschrift raus zu nehmen und auch den blauen Umschlag entnehmen und komplett neu zu wählen. Den alten blauen Umschlag können wir entweder direkt vor Ort entsorgen oder auch zu Hause. Ich antwortete, daß ich diesen Umschlag zu Hause persönlich im Reißwolf entsorgen würde.“

Sodann durfte neu gewählt werden und alles wurde in Umschläge verpackt und in die Wahlurne eingeworfen. Gleiches geschah bei seiner Frau.

Auf seine Nachfrage im Wahlbüro, ob die Stadt sicher sei, dass es nicht bei weiteren Bürgern passiert ist, bekam er lediglich die Antwort, dass dieses eigentlich nicht passieren kann.
„Allerdings wissen wir, dass der Wahlschein für die Kreistagswahl nicht nur bei meiner Frau und mir fehlte. Auch mein Bruder, der ebenfalls Briefwahlunterlagen angefordert hat, fehlt dieser Wahlschein.“

Tim Wagemann sah es als seine bürgerliche Pflicht an, den Landeswahlleiter über diese Sache in Kenntnis zu setzen. „Wer weiß bei wie vielen dieser Wahlschein vergessen worden ist zumal auch nicht jeder das Amtsblatt liest und so informiert wird.“

Müssen jetzt die Briefwahlunterlagen neu verschickt werden? Oder muss sogar die gesamte Wahl verschoben werden?

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