Einrichtungen des KuWeBe müssen geschlossen bleiben

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(Foto: © Th.Schmithausen)

Die am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in Kraft tretende neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat wie bereits im Frühjahr große Auswirkungen für die Einrichtungen des Kultur- und Weiterbildungsbetriebes.

Kulturbüro, Volkshochschule, Musikschule, Stadtbücherei und Stadtarchiv bleiben bis einschließlich 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Ob und wie es danach weitergeht, wird von der Anfang Januar stattfindenden Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten abhängen.

Aber nicht alle Räder stehen still. Dank einer gut aufgestellten Digitalisierungsstrategie ist die VHS in der Lage, die Schulabschlusskurse außerhalb der Ferien im virtuellen Klassenzimmer stattfinden zu lassen. Ebenso ist die Musikschule digital unterwegs – der Instrumentalunterricht wird ab sofort im Onlinebetrieb fortgesetzt.

Auch für die Zeit nach dem Lockdown wird Digitalisierung groß geschrieben. Bereits im kommenden Frühjahrssemester werden über 30 Kurse der VHS online angeboten.

PM: KuWeBe

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