Corona Update

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30.11.2020 | 16:00 Uhr 01.12.2020 | 15:30 Uhr 
Gesamt17971852+55 
 
Differenziert
Bergkamen268266-2 
Bönen95103+8 
Fröndenberg/Ruhr4140-1 
Holzwickede87101+14 
Kamen156173+17 
Lünen573595+22 
Schwerte141144+3 
Selm96103+7 
Unna165152-13 
Werne1751750

Heute sind 202 neue Fälle gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 6.681 Fälle gemeldet worden. 147 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.852.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Nach eigenen Berechnungen liegt der Wert bei 225,6.

Seit heute gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Damit regelt das Land Kontaktreduzierungen in der Öffentlichkeit sowie eine Ausweitung der Maskenpflicht. Es hat zudem konkrete Regeln für Kitas und Schulen und den Einzelhandel erlassen. 

Alle Details zu den Regeln des Landes sind hier zu finden: Coronaschutzverordnung

Neu ist auch die Quarantäneverordnung des Landes. Darin ist geregelt, was bei einer Quarantäne zu beachten ist. Wichtig ist vor allem:

  • Personen, die einen Corona-Test gemacht haben (Schnelltest oder PCR-Test), müssen in Quarantäne, bis das Ergebnis vorliegt.
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Quarantäne. Die Quarantäne beginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält. Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen. Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 48 Stunden vorher keine Krankheitssymptome mehr erkennbar sind.
  • Wer mit einer Corona-positiven Person (PCR-Test) in einem Haushalt wohnt, muss ebenfalls in Quarantäne (Ausnahme: wenn es gar keinen Kontakt gab). Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist.
  • Wer positiv getestet ist, muss unverzüglich alle Personen informieren, mit denen die Person in den letzten vier Tagen engen persönlichen Kontakt hatte (15 Minuten und unter 1,5 Meter Abstand ohne Maske)

Alle Details zu den Regeln des Landes sind hier zu finden: Quarantäneverordnung

Quelle: Kreis Unna

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