Bürgerbegehren Marktplatz: Gericht stellt Verfahren zu Gunsten der Stadt ein

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Foto: © Thomas Schmithausen

Zur Verhandlung einer Klage gegen die Stadt Schwerte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird es nicht mehr kommen. Nachdem die Kläger*innen ihre Klage zurückgezogen haben, hat das VG Gelsenkirchen einen Einstellungsbeschluss gefasst, der das Klageverfahren offiziell zu Gunsten der Stadt Schwerte beendet.

Zwei Schwerterinnen und ein Schwerter hatten gegen die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens geklagt, mit dem sie gegen die Fällung von Bäumen im Zuge des Marktplatzumbaus vorgehen wollten. Der Rat der Stadt Schwerte hatte im Frühjahr 2021 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehens erkannt. Ein entsprechender Bescheid ging seitens der Stadtverwaltung an die Bürgerinitiative, die daraufhin Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichte.

Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts, dass die Klage keine große Aussicht auf Erfolg haben dürfte, nahmen die Kläger*innen diese am 20. Oktober 2023 zurück.  Zwischenzeitlich hatten zwei der vier Linden vor dem City Center gefällt werden müssen, weil sie nach Untersuchungen eines unabhängigen Baumgutachters nicht mehr vital waren. Die anderen beiden Bäume waren aufwendig versetzt worden und erfreuen sich auf dem Hundeplatz „Im Reiche des Wassers“ augenscheinlich bester Gesundheit. Mittlerweile hat auch der Umbau des Marktplatzes und seine Neugestaltung konkrete und sehr vielversprechende Formen angenommen.

PM: Stadt Schwerte

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