Aus Rücksicht auf Radfahrer*innen: Nicht auf einem Schutzstreifen halten

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So ist es richtig: Der Schutzstreifen dient dem Radverkehr. Auf ihm darf nicht gehalten werden. Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

Manchmal geht es gesittet zu an den Ampeln in Schwerte, an denen ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer*innen aufgebracht ist. Dann stehen Autos und Fahrräder ganz im Sinne der Straßenverkehrsordnung nebeneinander. Leider ist das nicht immer der Fall – wenn zum Beispiel Autofahrer vor einer roten Ampel halten müssen und dabei den Schutzstreifen blockieren. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der zu häufig an der Tagesordnung ist.

So häufen sich beim Ordnungsamt der Stadt Schwerte die Beschwerden von Radfahrer*innen über rücksichtslose Autofahrer*innen. Immer wieder erleben sie diese Situationen zum Beispiel an der Kreuzung Bethunestraße/Wittekindstraße. Weil dort in Fahrtrichtung Norden Linksabbieger und Rechtsabbieger nicht nebeneinander passen, bleiben Letztere genau wie die Geradeausfahrer*innen auf dem Schutzstreifen stehen. Das ist nicht erlaubt.

Nur bei Bedarf befahrbar

Autofahrer*innen dürfen den Schutzstreifen, der durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet ist, nur bei Bedarf und unter Beachtung des vorfahrthabenden Radverkehrs befahren, beispielsweise, wenn das Ausweichen an den Rand der Fahrbahn durch Gegenverkehr nötig wird. Um einen Schulterblick kommt man dabei nicht herum. Das Halten auf einem Schutzstreifen ist ebenso wenig erlaubt wie auf der Aufstellfläche davor, auch wenn durch die gestrichelte Linie der Schutzstreifen zu einem Teil der Fahrbahn ist – im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen, der durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgegrenzt wird und somit kein Teil von ihr ist. Autos dürfen auf einem solchen Streifen weder fahren noch halten. Eine Ausnahme ist der Weg zu einem Parkplatz, den Sie anders als über den Radweg nicht erreichen können.

„Wir können nur an die Vernunft und die Einsicht von Autofahrer*innen appellieren, nicht auf einem Schutzstreifen zu halten, erst recht nicht vor einer roten Ampel“, sagt Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamtes. Zuständig für die Überwachung dieser Verkehrsverstöße ist die Polizei, da es sich um Kontrollen des fließenden Verkehrs handelt. „Wir sind aber im Rahmen unserer Ordnungspartnerschaft im ständigen Austausch mit der Polizei“, erklärt Jenny Golombek. Schließlich gehe es um die Sicherheit von Radfahrer*innen.

PM: Stadt Schwerte

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