Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen!

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Symbolbild

Alle Auszubildende der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30.09.2023 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 10. Februar 2023 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.

Die Anträge sind bereits zugesandt worden. Wer allerdings noch keinen Antrag erhalten haben sollte, kann Antragsformulare in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft bestellen:

(für die Stadt Hamm) Haus des Handwerks,

Sedanstraße 13, 59065 Hamm; Tel.: 02381 92160-0

(für den Kreis Soest) Haus des Handwerks,

Am Handwerk 4, 59494 Soest; Tel.: 02921 892-0

(für den Kreis Unna) Haus des Handwerks,

Nordring 12, 59423 Unna; Tel.: 02303 25054-0.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 10. Februar 2023 geachtet.

PM: Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe

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