Aktueller Tipp der Verbraucherzentrale NRW – Tipps gegen Abzocke durch unseriöse Rohrreinigungsfirmen

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Foto: Verbraucherzentrale NRW

Ist der Abfluss verstopft – dann wird rasche Hilfe oftmals teuer. Als Retter in der Not bieten vermeintlich ortsansässige Rohrreiniger ihre Dienste an. Doch eine ins Auge springende Anzeige im Internet lotst Betroffene oftmals nicht zu einer ortsansässigen Firma. „Wer vorsorgt und weiß, wen man im Ernstfall zuverlässig um Hilfe bitten kann und wer trotz Stresssituation die Kosten vor dem Anrücken eines Handwerkers vergleicht, ist vor bösen Überraschungen sicher“, erklärt das Projekt Klimafolgen und Grundstückentwässerung der Verbraucherzentrale NRW. Dessen Team hilft mit folgenden Hinweisen:

• Besonnen bei akuter Rohrverstopfung reagieren: Beim Anruf sollten Betroffene immer nach der genauen Anschrift der Rohrreinigungsfirma und einem verbindlichen Festpreis fragen, in dem die Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge bereits enthalten sind. Generell ist es ratsam, auch in einer akuten Notlage zwei bis drei Anbieter anzurufen und deren Leistungen miteinander zu vergleichen.

• Ortsansässige Helfer finden: Wichtig ist immer sich genau die Internetseite anzusehen. Gibt es beim Angebot des vermeintlich ortsansässigen Rohrreinigers ein Impressum? Gewerbliche Internetseiten müssen ein Impressum haben, das den Namen und die Anschrift des Anbieters enthält. Fehlen jedoch Name und Anschrift, kann es schwierig werden, gegen die Firma im Nachhinein Ansprüche geltend zu machen. Internetseiten ohne ein Impressum, die nur eine Mobilfunkrufnummer für die Kontaktaufnahme enthalten, sind wahrscheinlich nicht ortsansässig. Deshalb Hände weg von diesen Firmen!

• Achtung bei zwischengeschalteten Vermittlungsfirmen: Manchmal ist im Impressum auch nur eine Vermittlungsfirma genannt. Derartige Vermittler leiten die ihnen vom Verbraucher mitgeteilte Adresse an den vermeintlich ortsansässigen Rohrreiniger weiter. Ein Anhaltspunkt für eine Vermittlungsfirma: wenn im Impressum ein anderer Name als der des Rohrreinigers steht. Weiteres Indiz: Die Vermittlungsfirmen weichen am Telefon häufig Fragen von Verbrauchern aus.

• Erfolgreiche Beseitigung der Rohrverstopfung: Betroffene sollten während der Anwesenheit des Notdienstes prüfen, ob der Schaden wirklich behoben ist. Sonst sollten sie nicht zahlen! Bei der Rohrreinigung muss etwa keine Reinigungsflüssigkeit erst einwirken, um eine Verstopfung zu lösen. Auch sollte der Hinweis stutzig machen, es müssten erst Ersatzteile besorgt werden, um am nächsten Tag wiederzukommen

• Korrekte Rechnungsposten fordern: Wirbt eine Firma mit einer Ortsvorwohl, dann dürfen auch nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen in Rechnung gestellt werden. Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeugen fallen nur an, wenn die Geräte auch tatsächlich eingesetzt wurden. Rückt der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten an, können noch Nacht- und Feiertagszuschläge hinzukommen. Die Kosten für eine Abflussreinigung mit einer Spirale belaufen sich auf bis zu 250 Euro inklusive Wochenendzuschlag. Regional kann es Unterschiede geben.

• Rechnung prüfen: Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position nachvollziehbar ist. Das Fehlen einer Steuernummer ist ein Indiz für ein unseriöses Unternehmen. Wird zur Bezahlung ein Kartenlesegerät gereicht, sollten Betroffene den vom Rohrreiniger schon eingegebenen Betrag prüfen. Sollte der gerufene Rohrreinigungsdienst mit Nachdruck den geforderten Betrag sofort einfordern, ist ein Anruf über den Notruf 110 bei der Polizei oft wirksam. Denn Nötigung ist strafbar.

• Vorsorge für alle Fälle treffen: Wer die Rufnummer eines seriösen Betriebes an die Pin-Wand heftet, ist auf den Einsatz eines unbekannten Notdienstes nicht angewiesen. Auch ein vorsorglicher Preisvergleich mehrerer Firmen kann sich lohnen. Wer sich im Vorfeld nach Preisen und Leistungen von seriösen Notdiensten in Wohnnähe erkundigt und deren Rufnummer parat hat, ist für den Notfall bestens gewappnet.

Rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen von Rohrreinigern bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Schwerte während des Lockdowns telefonisch unter 02304 / 94 226 0 oder per E-Mail in schwerte@verbraucherzentrale.nrw. 

Tipps zu den Tricks von unseriösen Rohrreinigern gibt auch das Projekt Klimafolgen und Grundstückentwässerung der Verbraucherzentrale NRW – und zwar wochentags telefonisch unter 0211/38 09 300 oder per E-Mail unter abwasser@verbraucherzentrale.nrw.

PM: Verbraucherzentrale NRW

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