64 öffentlich geförderte Wohnungen: Bebauungsplan Rosenweg liegt aus

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Auf dieser Fläche am Rosenweg soll gebaut werden. Foto: Stadt Schwerte / Alexander Nähle

Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans „Am Rosenweg“ haben dazu geführt, dass der Plan noch einmal offengelegt wird. Das hat der Rat der Stadt Schwerte unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dimitrios Axourgos im Mai beschlossen. Jetzt stehen die Termine für die erneute Offenlage: Vom 6. Juli bis zum 7. August 2020 haben Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich mit dem Bauvorhaben zu beschäftigen und Einwendungen vorzutragen.

Das städtebauliche Konzept des Entwurfs sieht vor, eine Verzahnung der bestehenden Siedlungsformen entlang des Rosenwegs mit dem südlich angrenzenden Landschaftsraums zu erreichen. Nachhaltige wohnbauliche Entwicklungen stehen im Einklang mit den Zielsetzungen des Handlungskonzeptes Wohnen der Stadt Schwerte. Es sieht die Bereitstellung unterschiedlicher Wohnformen vor, besonders unter dem Aspekt öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Am Rosenweg sollen rund160 neue Wohneinheiten entstehen, 40 Prozent sind öffentlich geförderter Mietwohnungsbau.

„Bezahlbarer qualitativ hochwertiger Wohnraum gehört zu den Zielen, die sich die Stadt Schwerte gesteckt hat“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos die Dringlichkeit solcher Maßnahmen. „Insbesondere Normalverdiener, Familien und Senior*innen sollen hiervon profitieren“.

In einer ersten Offenlage des Bebauungsplans Rosenweg sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Anregungen der Behörden betrafen Altlasten, Lärmschutzanforderungen und Hinweise zum Grundwasser, wesentliche Anregungen aus der Öffentlichkeit die ehemals festgesetzte Zufahrt und lärmemissionsrechtliche Belange. Das führte zu Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans, was eine zweite Offenlage notwendig macht.

Die Offenlage erfolgt nun in der Zeit vom 6. Juli bis zum 7. August 2020. Bürger*innen haben mehrere Möglichkeiten, sich zu informieren:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt (Rathaus I, Rathausstraße 31, Ebene 4) vorgebracht werden.

PM: Stadt Schwerte

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