WfS fordert Bürger auf, Widerspruch gegen Abwassergebühren-Bescheid einzulegen

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Bürger in Schwerte sollten gegen ihren Bescheid zu den Abwassergebühren Widerspruch einlegen. 

Die Wählervereinigung für Schwerte WfS kritisiert schon seit Jahren, dass vom Abwasserbetrieb Schwerte Gelder in Millionenhöhe an den städtischen Haushalt abfließen. Das ist zwar legal, ist aber nach Auffassung der WfS eine Umgehung des Prinzipes, nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen (Kostendeckungsprinzip)


Fazit der WfS: Es wird zu viel Abwassergebühr gezahlt. 

Das sagt auch der Bund der Steuerzahler NRW in einem speziellen Fall, bei dem auch wir in Schwerte betroffen sein könnten. Diesbezüglich führt der Bund der Steuerzahler NRW einen Musterprozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 9 A 1019/20): 
Landesweit könnten 61 Städte und Gemeinden betroffen sein. Sie alle kalkulieren beim Festsetzen der Abwassergebühr ihre Investitionen ins Kanalnetz mit ein. Dabei legen sie einen bestimmten Zinssatz zu Grunde. Dieser Zinssatz ist laut Steuerzahlerbund zu hoch. 

Betroffenen rät der Bund der Steuerzahler NRW die Gebührenbescheide anzufechten. Betroffene, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid des Abwasserbetriebes Schwerte einlegen, müssen allerdings trotzdem erst einmal zahlen. Der Widerspruch ist fristgemäß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorstand des Abwasserbetriebes Schwerte – Anstalt öffentlichen Rechts – einzulegen.

PM: WfS Schwerte

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