Die Stadt Schwerte möchte hiermit auf die Regeln für das Silvesterfeuerwerk hinweisen. Zusätzlich gibt sie Tipps für den Umgang mit Feuerwerk.
Eine Ausweisung von Verbotszonen gibt es nicht, allerdings gelten die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Feuerwerk an Silvester. Das Abbrennverbot besteht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (§ 23 1. SprengV).
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) nur an Silvester und Neujahr durch Volljährige.
Folgende Pflichten und Hinweise möchte die Stadt geben:
- Nur Feuerwerk mit Prüfnummer verwenden (zugelassen, CE-Kennzeichnung)
- Einhaltung der Gebrauchsanweisung
- Einhaltung von Altersgrenzen und zulässigen Zeiten.
- Feuerwerk nur im Freien, nicht aus dem offenen Fenster oder vom Balkon aus zünden.
- Abstand halten von Menschen, Tieren, Autos und Gebäuden (u.a. Beachtung von Verbotszonen s.o.).
- Feuerwerk ist kein Kinderspielzeug.
- Erkennbar Betrunkene sollen kein Feuerwerk zünden.
- „Blindgänger“ nicht aufheben und keinesfalls versuchen, sie nochmals zu zünden.
- Für Raketen stabile Abschusshalterungen verwenden.
Wer gegen Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld.
Weitere allgemeine Tipps:
- Halten Sie Türen und Fenster geschlossen.
- Räumen Sie leicht brennbare Materialien vom Balkon.
- Achten Sie auf Ihre Haustiere, damit diese nicht in Panik weglaufen oder sich und andere verletzten.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch brennt oder Menschen verletzt werden, stehen Feuerwehr und Rettungsdienst bereit (Telefon Notruf 112).
PM: Stadt Schwerte






